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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
10.
11.
—
□
Schreibgehilfen
.Kanzleidiener,
Schaffner,
*yOberschaffner, # Zugmeister,
Wagenwärter, Wagenrevidenten,
Bahn= und Weichenwärter.
asnr der Staats-
eisenbahnen.
II. Ministerium der Justiz, des Kultus und Anterrichts.
und Kanzleigehilfen des
Ministeriums, der Gerichte und Staatsanwalt-
schaften,
Schreibgehilfen und Kanzleigehilfen der No-
tariate, «
Hilfsdiener, Heizer des Mi-
nisteriums, der Gerichte, Staatsanwaltschaften
und Notariate,
Incipienten der Gerichte und Staatsanwalt-
schaften,
5. Aktuare, Kanzlei= und - Registraturassistenten,
13.
14.
16.
16.
17.
18.
19.
20.
Diener der Kunstgewerbeschulen und der Bau—
22.
* FExpeditoren und *Registratoren der Gerichte
und Staatsanwaltschaften,
Aktuare und Bureauassistenten der Notariate,
Gerichtsvollzieher,
Hilfsgefangenwärter,
* PGefangenwärter,
Hilfsausseher und '[Aufseher (einschließlich der
sog. #Werkaufseher), wobet die bestandene Auf-
seherprüfung nur ein Anrecht auf Stellen der Ge-
werbegattung gibt, für welche sie bestanden ist,
Aktuare der Hochschulen,
Oberpedelle, Pedelle, Kanzlei-, Kassen-,
Bibliothek-, Instituts= und Hausdiener der
Hochschulen,
Fecht- und Reitlehrer,
Diener der Akademie der bildenden Künste, der
Altertumshalle, des Naturalienkabinetts, der
Hof= und Landesbibliothek, Heizer und Pförtner
im Sammlungengebäude,
Kanzleidiener des Oberschulrats und des Ge-
werbeschulrats,
Schuldiener der Gymnasien, Progymnasien und
Lehrer-Seminarien,
Diener der Turnlehrerbildungsanstalt,
Schreibgehilsen und Kanzleigehilfen des Ober-
schulrats,
Schreibgehilfen und Kanzleigehilfen des Ge-
werbeschulrats,
Kanzleidiener des Gewerbeschulrats,
gewerkeschule,
Aufseher der Kunstgewerbeschulen.
G15r Hälfte.
zu zwei Drittteln.
zu zwei Dritteln.
zu zwei Dritteln.
zur Hälfte
„Ministerium der Justiz, des
Kultus und Unterrichts.
N
Centralstrafanstalts-Direk-
tionen.
Ministerium der Justiz, des
Kultus und Unterrichts.
Oberschulrat.
Gewerbeschulrat.
1
l
III. Ministerium des Innern.
Diener der beiden Kammern der Stände—
versammlung,
Ministerium des Innern.
Diejenigen Siellen,
für welche die Befähi-
gung durch Ablegung
einer Prüfung nach-
zuweisen ist, sind mit
einem bezeichnet.