Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

— 561 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Wachtmeister, 
Reitende Jäger, 
Fußjäger 
der Herzoglichen Jägerbrigade. 
  
— 
— 
LX. Schulverwaltung. 
Kalkulator, 
Registrator, 
Journalführer, 
Bureaugehilfen, 
Kanzlisten, 
Boten 
bei der Herzoglichen Regierung, 
Schuldiener 
bei den höheren Schulanstalten des Landes. 
  
  
mindestens zur Hälfte. 
  
Herzogliche Regierung, Ab- 
teilung des Innern, zu 
Dessau. 
Herzogliche Regierung, Ab- 
teilung für das Schul- 
wesen, zu Dessau. 
  
  
  
XVI. FTürstentum Schwarzburg Sonderxshaus en. 
1. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer bei der Ministerial-Abteilung, wo die 
auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden: 
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. 
. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
Kastellane, Boten, Diener und Beidiener. 
u In der Gendarmerie: 
Wachtmeister, Obergendarmen, Gendarmen. 
mWegewärter. 
. Im Steueraufsichtsdienste: 
** Salinenkontrolleure, Steueraufseher, 
diätarische Steueraufseher.1) 
Chausseegeld-Einnehmer.) 
u Gefangenmeister, Gefangenwärter. 
**Gerichtsvollzieher. 
Bei den Landräten: 
x*Registratoren.?) 
10. Bei den Steuerämtern, der Staatshauptkasse 
und den Bezirkskassen: 
*Kassenschreiber.3) 
11. Bei den Gerichten: 
*Registratoren) 
** Gerichtsschreibergehilfen.)) 
12. Bei dem Krankenhause in Sondershausen: 
**Krankenwärter. 
—.———. 
——— 
XVII. Fürstentum schwarkburg-Mndolstavt. 
1. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer bei der Ministerial-Abteilung, bei welcher 
die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet 
werden: 
Kanzlisten, Kopisten, ständige Hilfsschreiber. 
2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
a) Kastellane und Hausmeister, Diener, Bei- 
diener und Boten, Exekutoren; ferner 
b) Gerichtsvollzieher, 
  
  
nur zur Hälfte. 
nur zur Hälfte. 
  
  
(Fürstliches Ministerium zu 
Sondershausen. 
  
(Fürstliches Ministerium zu 
Rudolstadt. 
  
  
  
*) Nur durch Aufrücken. 
*) Die definitive An- 
stellung setzt den Nach- 
weis der Befähi- 
gung voraus. 
1) Es bleibt vorbe- 
halten, die Stellen der 
Steueraufseher vor- 
übergehend (bis höch- 
stens zu einem Drittel) 
mit Aspiranten des 
höheren Steuer- 
dienstes zu besetzen. 
2) Soweit die Chaussee- 
geld-Einnahmen nicht 
verpachtet oder als 
Nebengeschäft besorgt 
werden. 
:) Militäranwärter, 
welche sich in diesen 
Stellen bewährt 
haben, sollen nach ge- 
höriger Vorbereitung 
unter Absehung von 
den sonstigen in der 
Verordnung vom 
27. März 1886 bzw. 
13. Dezember 1899 
geforderten Bedin- 
gungen zum Nachweis 
ihrer Qualifikation für 
höhere Stellen zur vor- 
geschriebenen Prüfung 
zugelassen werden. 
Die vorgeschriebenen 
Listen werden beie 
dem Fürstlichen Mi- 
nisterium geführt.
	        
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