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3. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Das Steueramt II zu Berleburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Iserlohn ist aufgehoben
und das Steueramt I zu Carlshafen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel in ein Salzsteuer-
amt I umgewandelt worden.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau ist die Zuckerfabrik zu Hünfeld eingegangen.
Das Steueramt 1 zu Hünfeld hat dadurch aufgehört Zuckersteuerstelle zu sein.
Der neuerrichteten Zollabfertigungsstelle am Kleinbahnhofe zu Gronau im Bezirke des Haupt-
zollamts zu Vreden ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II
sowie zur unbeschränkten Abfertigung im Eisenbahnverkehre beigelegt worden.
Das Steueramt II zu Witkowo ist nach Zerkow im Bezirke des Hauptzollamts zu Pogorzeliee
verlegt worden.
Im Bezirke des Hauptsteueramts Stettin II ist die Zuckerfabrik zu Fiddichow, für welche die
mit dem Steueramt 1 zu Fiddichow verbundene Zuckersteuerstelle zuständig war, eingegangen. Das
Steueramt I zu Fiddichow hat dadurch aufgehört Zuckersteuerstelle zu sein.
Ferner ist im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnitz die Zuckerfabrik zu Kroischwitz ein-
gegangen, welche der mit dem Hauptsteueramte zu Schweidnitz verbundenen Zuckersteuerstelle unter-
stellt war.
Es ist erteilt worden:
dem Steueramte II zu Schönlanke im Bezirke des Hauptsteueramts zu Rogasen die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Tabak,
dem Steueramt 1 zu Finsterwalde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lübben die Befugnis
zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I über Zucker, der für A. Thierack daselbst zur Herstellung
von Seifen eingeht,
dem Steueramt I zu Gelnhausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugnis
zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß mit Ubergangsschein eingehenden Biersendungen,
den Nebenzollämtern I zu Czymochen im Bezirke des Hauptzollamts zu Prostken und zu
Dlottowen im Bezirke des Hauptzollamts zu Johannisburg die unbeschränkte Befugnis zur Aus-
fertigung von Begleitscheinen I im Durchgangsverkehr über Pferde.
Im Königreiche Bayern.
Es ist erteilt worden:
der Aufschlag-Einnehmerei zu Berneck die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von
übergangsscheinen über Bier,
der Aufschlag-Einnehmerei zu Dettelbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg die
Befugnis zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Weinsendungen,
den Hauptzollämtern zu Nürnberg und Würzburg die Befugnis zur Ausfertigung von
Zuckerbegleitscheinen I und 1.
dem Hauptzollamte München II und den Nebenzollämtern zu Kempten, Nördlingen,
Neustadt a. H. und Pirmasens die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und zur
Ausfertigung von Zuckerbegleitscheinen II,
den Hauptzollämtern zu Furth i. W., Rosenheim, Zwiesel, Lindau, Simbach, Bayreuth,
Fürth und Memmingen sowie dem Salzsteueramte zu Traunstein im Bezirke des Hauptzollamts
zu Reichenhall die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen J und
den Hauptzollämtern zu Augsburg, Landau, Ingolstadt und München I sowie den
Zollexposituren am Bahnhofe zu Augsburg und Hof die Befugnis zur Ausfertigung von Zucker-
begleitscheinen II.
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