Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

12.

Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  1  1.  Juli  1864.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  militärische  Einquartierung  und  ähnliche  Lelstungen  für  die
K.  Truppen.  ·
Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vergütungstaxen  für  die  militärischen
  Quartier-,  Vorsfrann=  und  Botenleistungen  pro  1.  Juli  13  6½8.

 

 

I  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gesetz,

betreffend  die  militärische  Einquartierung  und  ähnliche  Leistungen  für  die  K.  Troppen.
-  1  .
Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.
Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Art.  1.  ⅜l
Die  K.  Truppen  sind  in  der  Regel,  soweit  nicht  die  Sorge  hiefür  dem  Einzelnen
überlassen  ist,  in  Gebäuden  der  Kriegsverwaltung  unterzubringen  und  von  der  Letzteren  zu
verpflegen.  Ebenso  hat  die  Kriegsverwaltung  auch  für  die  sonstigen  Bedürfnisse  der  Truppen,

  insbesondere  für  die  Unterbringung  und  Verpflegung  der  Pferde,  für  Militär-Vorspannen
  und  Boten-Dienstleistungen  selbst  zu  sorgen.