12.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 1 1. Juli 1864.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die militärische Einquartierung und ähnliche Lelstungen für die
K. Truppen. ·
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaxen für die militärischen
Quartier-, Vorsfrann= und Botenleistungen pro 1. Juli 13 6½8.
I Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gesetz,
betreffend die militärische Einquartierung und ähnliche Leistungen für die K. Troppen.
- 1 .
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Art. 1. ⅜l
Die K. Truppen sind in der Regel, soweit nicht die Sorge hiefür dem Einzelnen
überlassen ist, in Gebäuden der Kriegsverwaltung unterzubringen und von der Letzteren zu
verpflegen. Ebenso hat die Kriegsverwaltung auch für die sonstigen Bedürfnisse der Truppen,
insbesondere für die Unterbringung und Verpflegung der Pferde, für Militär-Vorspannen
und Boten-Dienstleistungen selbst zu sorgen.