2. Militärwesen.
Nachstehend wird der zweite Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 (Zentralblatt
S. 485) veröffentlichten — unter dem 31. August 1904 (Zentralblatt S. 318) abgeänderten — Gesamt-
verzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur böffentlichen
Kenntnis gebracht.
Berlin, den 27. September 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Richter.
Zmeiter Nachtrag
zu dem
Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: (11. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärlern ausschließlich vorbehalten,
sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des
Aufrückens bzw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet.
Angabe
Z » ,,,.. Bezeichnung
bei den für Militär, der Behörden, an welche die
amwärter nicht aus. Bewerbungen zu richten sind
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten gichs àDBBemerkungen.
wenn es nicht die Behörde
senfenz in meletem selost ist, bei welcher die An-
vorbehalten find. stellung gewünscht wird.
I. Königreich Preußen.
II. Staatsministerium.
Bei Nr. 1
Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen
ist vor
* Sekretäre
einzuschalten:
* Hauptkassenrendant,
Rechnungsrevisoren, mindestens zur Präsident der Ansiedelungs-
Kassierer, 1 Hälfte. kommission.
Buchhalter.
Die Nr. 2
Verwaltung des Deutschen Reichs= und Königlich
Preußischen Staatsanzeigers -
erhält folgende Fassung:
*Sekretäre, mindestens zur Kurator des Reichs- und
Diätare. Hälfte Staatsanzeigers.
Neu tritt hinzu: Juar-
3. Geheimes Staatsarchiv in Berlin: mwisshen atn Generaldirektor der Staats-
Registrator. ter abwechselnd. archive.