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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär—
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
I1V. Im Bepartement des Innern.
1. Kanzlisten bei dem Ministerium des Innern,
bei den Kollegialbehörden des Departements
des Innern und bei dem Oberrekrutierungsrate.
2. Kopisten bei den Kollegialbehörden des De-
partements des Innern.
5. Amtsdiener bei der Stadtdirektion Stuttgart
und bei den 63 Oberämtern.
Gestütswarte (einschließlich der Schmiedegehilfen)
auf den Gestütshöfen.
Aufseher und Hausdiener im Landesgewerbe-
museum, Aufwärter bei dem chemischen Labora-
torium und der Modellierwerkstätte und zu-
maliger Aufseher bei der Sammlung der Gips-
abgüsse, Schuldiener an der Fachschule für
Feinmechanik einschließlich Uhrmacherei und
Elektrotechnik in Schwenningen.
24.—
26.
D|
Unverändert.
Unverändert.
V. Im Bepartement des Kirchen- und Schulwesens.
In Ziffer 2 ist statt „Kopisten bei den Kol-
legien“ zu setzen:
Kopisten bei dem Ministerium und den
Kollegien.
In 9. A. Bei der Universität Tübingen:
kommt vor „dritter Pedell“ das Sternchen * in
Wegfall.
In 9. B. a, b, c, d, f ist statt „Hausmeister“
zu setzen:
Hausverwalter.
In 9. C. ist bei Gehilfe für Physik (Ver-
walter bei der metereologischen Station)
in Spalte 2 beizusetzen:
bei Diener bei der landwirtschaftlich-chemischen
Versuchsstation '
in Spalte 2 zu streichen:
In 9. G. ist statt „Hausmeister“ zu setzen:
* Hausmeister.
Bei „Diener am Institut für Seuchenlehre usw.“
ist nach dem Worte Seuchenlehre einzufügen:
Fleischbeschau,.
In 9. H. ist statt „Diener für das Kupferstich-
kabinett“ zu setzen:
Diener für die Kupferstichsammlung.
zur Hälfte.
zur Hälfte.
ifer 1. In der Regel
Iiser im Wege des
Vorrückens.
Die Bemerkung hat zu
lauten: In der Regel
im Wege des Bor-
rückens.
Beizusetzen:
Nur im Wege des Vor-
rückens.