Das vatikanische Konzil. 21
der Neligion, Wissenschaft und des bürgerlichen Lebens verzeichnete und die völlige
Unterordnung des Staates und der Wissenschaft unter die Oberhoheit des Papstes
forderte, als lebe Europa und die Welt noch im tiefsten Mittelalter. Der Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst,
damals noch bayrischer Minister, legte in einem Rundschreiben
an die Mächte vom 9. April 1869 die hohen Gefahren dieses Vorhabens und der beabsichtigten
Verkündung der päpstlichen Unfehlbarkeit dar:
„Denn diese reicht weit Über das religiöse Gebiet hinans und ist hochpolitischer Natur“, sagle
er, „da hiermit auch die Gewalt der Päpste über alle Fürsten und Völker (auch die im Bekennlnis
getrennten) in weltlichen Dingen entschieden und zum Glanbenssatz erhoben wäre.“ Fürst
Hohenlohe regte daher bei den Regierungen „die ernste Frage an, ob und in welcher Form sie
teils die ihnen untergebenen Bischöfe, teils später das Konzil selbst hin zuweisen hätten auf die
bedenklichen Folgen, welche eine solche berechnete und grundsätzliche Zerrüttung der bisherigen
Beziehungen von Staat und Kirche herbeiführen müßte .., um den römischen Hof über die dem
Konzil gegenüber von ihnen einzunehmende Haltung nicht im Ungewissen zu lassen.“
Frankreich und Osterreich lehnten jedoch die Beteiligung an einem Zusammenwirken
gegen die bedrohlichen Pläne der Jesuiten ab, weil, wie Herr von Beust am
15. Mai 1869 schrieb: „heute schwerlich schon ein Urteil darüber sich gewinnen läßt,
ob die Gefahr vorhanden sei“. Bismarck dagegen bezeugte dem Minister Hohenlohe
seine volle Bereitwilligkeit zur Mitwirkung bei den von Hohenlohe angedeuteten
Schritten. Die beiden Staatsmänner verhandelten während der 1869er Sitzung des
Zollparlaments (dem Hohenlohe als Abgeordneter angehörte) „oft und eingehend über
die Sache“ in Berlin persönlich miteinander und Hohenlohe „wußte daher, mit welcher
bangen, immer wachsenden Sorge der Kanzler dem Herannahen des Konfliktes, dessen
traurige Bedentung er nicht unterschätzte, entgegengesehen habe“. (Bericht des Fürsten
Hohenlohe an seine Wähler in Kulmbach 1874; Hahn, „Fürst Bismarck“, Band 2,
S. 372.) Ganz im Sinne der Hohenloheschen Anregung war es auch, daß Bismarck
den seltsamen Vorschlag des preußischen Gesandten beim Papst, des Grafen von Arnim
(9. Mai) entschieden zurückwies: gegen die Beschlüsse des Konzils zu protestieren, welche
die Rechte des Staates beeinträchtigten, und den Anspruch „auf Zulassung eines oder
mehrerer oratores“ (Wortführer oder Sachwalter des Staates) „beim Konzil zu erheben“,
und zwar in der Person „eines oder mehrerer Botschafter des vereinigten
oder zu diesem Zwecke verbündeten Deutschlands“. Bismarck begründete die scharfe
Zmrückweisung dieser Vorschläge (am 26. Mai) zutreffend damit:
„daß Nom den Auspruch protestankischer, d. h. ketzerischer Regierungen auf Vertrelung deim
Konzil nicht anerlennen werde; eine Forderung aber zu siellen, welche nicht durchgesetzt werden
kann, würde die Regierungen nur in eine schiese Lage bringen, ihrem Protest aber sicherlich keine
größere Krast verleihen. Protest einzulegen, ist immer eine undankbare Mühe und hat nur
dann Bedenkung, wenn es in der Macht des Protestierenden liegt, dasjenige zu verhindern, wogegen
er protestiert. Die Teilnahme der Staatsgewalten an einem Konzil würde auf einem
ganz fremden, für uns nicht mehr vorhandenen Voden, auf einem der Vergangenheit angehörigen
Verhälmisse des Staates zur Kirche beruhen ... Für Preußen gibt es verfassungsmäßig
wie politisch nur einen Standpunkt: den der vollen Freiheit der Kirche in kirchlichen Dingen und
der entschiedenen Abwehr jedes ÜUbergriffs auf das staatliche Gebict. Zu der Vermischung beider