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Erste Ausfertigung. Wuster 2.
Zweite —
Erklärung
über
die Versendung zubereiteter Fangergebnisse der deutschen Seefischerei oder
der davon gewonnenen Erzeugnisse.
Ich, der unterzeichnete Verwalter der in gelegenem, fur Nechnung
—-
dem Reeder
zu gehörigen
betriebenen
versichere hierdurch,
1.
2.
daß diejenigen
gezeichnet
welche heute hier in daos. Jchif nnn- f,Heimathafen. nluzur
Beförderung nach verladen worden sind, aus der genannten
stammen, in die ausschließlich Fangergebnisse der dem bezeichneten Düche# gehörigen und nach
Reeder
Maßgabe der Ausführungsvorschriften zum Zolltarifgesetze vom 25. Dezember 1902 angemeldeten
deutschen Fischereifahrzeuge aufgenommen werden;
daß diese ...............·.·................ nach Ausweis der Fangschiffstagebücher und nach den Ver-
sicherungen der Fangschiffssührer und der ihnen im Kommando zunächst stehenden Mann-
schaften nicht in fremdländischen Küstengewässern gefangen sind;
daß zur Zubereitung der nunr solche Stoffe verwendet
worden sind, die aus dem freien Verkehre des deutschen Zollgebiets stammen und in den vom
Reeder der Fangschiffe bei der Zollstelle 4 abgegebenen, von mir
eingesehenen Anmeldungen aufgeführt waren.
TDie sind an den verschnürt und mit je . , zusammen
Bleien mit der Bezeichnung verschlossen worden.
, den ten 19
(Unterschrift des Verwalters der Anstalt und Geschäftsstempel.)