Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1851. (42)

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(Tr.  3409.)  Allerhöchster  Erlagz  vom  11.  Juni  1851.,  betreffend  die  Errichtung  einer  Handelskammer
  für  die  Kreise  Arnsberg,  Meschede,  Brilon  und  Olpe  in  da
Stadt  Arnsberg.

A.“  den  Bericht  vom  2.  Juni  d.  J.  genehmige  Ich  die  Errichtung  einer
Handelskammer  für  die  Kreise  Arnsberg,  Meschede,  Brilon  und  Olpe  im  Reierungsbezirk
  Arnsberg.  Die  Handelskammer  nimmt  ihren  Sitz  in  der  Stadt
Arnsberg.  Sie  soll  aus  zwölf  Mitgliedern  bestehen,  für  welche  acht  Stellvertreter
  gewählt  werden.  Jeder  Kreis  bildet  einen  engeren  Wahlbezirk  und
es  sind  aus  jedem  Kreise  drei  Mitglieder  und  zwei  Stellvertreter  zu  wühlen.
Zur  Theilnahme  an  der  Wahl  der  Mitglieder  und  Stellvertreter  sind  sämmtliche
  Handel=  und  Gewerbtreibende  der  genannten  Kreise  berechtigt,  welche  m
der  Steuerklasse  der  Kaufleute  mit  kaufmännischen  Rechten  Gewerbesteuer  emrichten.
  Zur  Gewerbesteuer  nicht  veranlagte  Hüttengewerkschaften  werden  hinsichtlich
  der  Wahlfähigkeit  und  Wahlberechtigung  ihrer  Mitglieder,  sowie  bei
der,  nach  Vorschrift  des  F.  17.  der  Verordnung  vom  11.  Februar  1848.  über
die  Errichtung  von  Handelskammern  vorfunehmenden,  Veranlagung  des  etatsmäßigen
  Kostenaufwandes  für  die  Handelskammer,  als  Handlungsgesellschafto
angesehen,  welche  in  der  Steuerklasse  der  Kaufleute  mit  kaufmännischen  Rechten
  zu  einer  Gewerbesteuer  von  12  Rithlrn.  veranlagt  sind.  Im  Uebrigen  finde
die  WVorschriften  der  gedachten  Berordnung  vom  11.  Februar  1848.  Arwendung.


Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kennm
zu  bringen.

Sanssouci,  den  11.  Juni  1851.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.
An  den  Minisier  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  3410.)