Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Das Steueramt II in Friedeberg a. Qu. ist von dem Hauptamtsbezirke Görlitz abgetrennt 
und dem Hauptamtsbezirke Liegnitz zugeteilt worden. 
Das Steueramt 1 Linnich im Hauptamtsbezirke Düren ist unter Belassung seiner bisherigen 
Befugnisse in ein Steueramt II umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramt I zu Witzenhausen im Hauptamtsbezirke Cassel die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Zigarettenpapier, 
dem Steueramte II zu Pölitz im Bezirke des Hauptsteueramts Stettin II die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz, 
dem Steueramt I in Dülmen im Bezirke des Hauptsteueramts Münster die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz, das unter Raumverschluß eingeht, 
dem Steueramt I Rheydt im Hauptamtsbezirke Neuß die Befugnis zur Erledigung von Zoll- 
begleitscheinen I über Schwerbenzin, das für die Firma Richard Wipplinger zu Rheydt eingeht, 
dem Steueramt I zu München-Gladbach im Bezirke des Hauptsteueramts Crefeld die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über die für die Kognakbrennerei von F. J. Therstappen 
in München-Gladbach eingehenden Faßweine sowie über Maisöl, das ungenießbar gemacht werden soll, 
dem Steueramt I in Gütersloh im Bezirke des Hauptsteueramts Minden die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I! über Weizenmehl, das für die Firma H. Niemöller in Gütersloh 
zum Zwecke der Veredelung eingeht, und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über die von der 
genannten Firma aus Weizenmehl im Wege des Veredelungsverkehrs hergestellten und demnächst zur 
Ausfuhr gelangenden Waren, nämlich Weizenstärke und Kleber. 
Dem Hauptsteueramte zu Burg ist die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
das zur Denaturierung bestimmte Baumöl entzogen worden, dagegen ist ihm diese Befugnis beigelegt 
worden für Getreide aller Art, das für die Mühlenbesitzer Taentzler und Daske daselbst eingeht, mit 
Ausnahme der Gerste, auf welche die Voraussetzungen des ersten Absatzes des § 4 G.Z.O. nicht zu- 
treffen, ferner über Maschinen der Tarifnummern 8095 bis 897, 905 und 906 und Teile von solchen 
für die Maschinenfabriken von August Zimmermann und S. Iston und über Leder, Schuhe und Gerät- 
schaften zur Schuhfabrikation für die Schuhfabrik von Conrad Tack. 
Im Königreiche Sachsen. 
Dem Steueramte Borna im Hauptzollamtsbezirke Leipzig II ist die Befugnis zu Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über die für die Firma C. A. Weidmüller in Chemnitz an ihre Baumwoll= 
und Seidenfärberei in Borna mit der Eisenbahn eingehende, gemäß der Anmerkung zu Tarifnummer 391 
und 392 zollbegünstigte, ungefärbte, zweimal gezwirnte Rohseide ohne Verbindung mit anderen Spinn- 
stoffen oder Gespinsten beigelegt worden. 
Im Herzogtum Anhalt. 
Dem Steueramt I in Zerbst ist die Befugnis zu Erledigung von Begleitscheinen 1 für die an 
Seifenfabrikanten in Zerbst eingehenden Sendungen — einschließlich der unter Eisenbahnwagenverschluß 
eingehenden — nicht zum menschlichen Genusse bestimmten Fleisches beigelegt worden. 
Die Firma Joh. Gg. Mohr & Co. in Frankfurt a. M. wird anfangs Juli d. J. ihre Wermut- 
mühle, für deren Betrieb ihr nach Maßgabe der Bestimmungen, betreffend die Herstellung von 
Wermutpulver zur Denaturierung von Salz (siehe Zentralblatt für 1878, Seite 223) ein Zusageschein 
erteilt worden ist, nach Oberursel bei Homburg v. d H. im Hauptamtsbezirke Biebrich verlegen. Zur 
Erteilung von Transportscheinen über das aus dieser Mühle zu Denaturierungszwecken zur Versendung 
gelangende Wermutpulver ist das Steueramt 1 zu Homburg v. d. H. ermächtigt. 
 
	        
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