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Befreiungen aus
§ 12 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 3
Erwerb von nicht über 5000.
an inländische Stiftungen usw.,
812 Abs.1
§ 12 Abs. 4,
Bei Grundstücken, die dauernd land= oder forstwirtschaftlichen Zwecken zu
dienen bestimmt sind, blieben außer Ansatz
für Steuerpflichtige der Klasse 1
die ausschließlich 6 er. 4, Ausländische gemäß § 15 Abs. 1 gemäß § 15 obsl 2 gemäß 8 15 àlbf. 2
Erwerb vonAnstalten usw. Sat 1 Sab2
mildtätige nicht über der in at a
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