Preußen und die norddeutschen Bundesstaaten. 211
neu einverleibten Landesgebiete und die Staaten des norddeutschen Bundes
nicht mit umfaßt, deren Hinzutritt nothwendig einen maßgebenden Einfluß
auf die künftige Feststellung des Militäretats ausüben muß; 2) daß die Bewilligung
der in diesem Etat geforderten Summen nicht eine Genehmigung
aller demselben zu Grunde liegenden thatsächlichen Einrichtungen in sich
schließt, vielmehr daran festgehalten werden muß, daß in Gemähheit der
Art. 34 u. 35 der Verfassungsurkunde das Gesetz vom 3. Sept. 1814 bis
zum verfassungsmäßigen Zustandekommen eines neuen Organisationsgesetzes
die gesetzliche Norm für die Dauer der Dienstzeit im stehenden Heer und für
das Verhältniß der Landwehr zu demselben bildet; 3) daß die nach § 3 des
Gesetzes vom 3. Sept. 1814 nach den jedesmaligen Staatsverhältnissen zu
bestimmende Stärke des stehenden Heeres nur unter Zustimmung der Landesvertretung
festgesetzt werden kann.
Antrag Virchow-Bärst: Bewilligung eines Pauschquantums von
44,071,479 Thlrn.
Antrag Reichenheim (nationale Fraction): „den Etat der Militärverwaltung
zu bewilligen, wie folgt: IX. Kriegsministerium Cap. 54 für
Zwecke der Militärverwaltung für 1867 fortdauernde Ausgaben 41,574,348
Thlr., darunter künftig wegfallend 118,221 Thlr."“
Rede Laskers (sentwickelt die Ansicht seiner Parteigenossen dahin, daß
an der bestehenden Heereseinrichtung im Hinblick auf die politische Lage Europa's
nicht gerüttelt werden dürfe. Auf der andern Seite wolle man aber
weder seinen heutigen, noch seinen künftigen Rechten etwas vergeben. In
dieser Lage müsse man den Ausweg ergreifen, daß man die Forderungen
unter dem Vorbehalt der Rechtsfrage bewillige, also die Bewilligung nur für
ein Provisorium gewähre, und die Regelung der gesetzlichen und definitiven
Verhältnisse dem Parlament überlasse.] Rede des Kriegsministers
swünscht keinen Streit über Principien aufzurütteln. Die Besorgniß, daß
eine ordentliche Bewilligung des dießjährigen Etats zugleich eine Anerkennung
aller bisher streitig gewesenen Rechtsfragen in sich schließe, sei eitel. Einige
Einrichtungen würden dadurch allerdings als gesetzlich anerkannt, aber nicht
alle. Auf Specialitäten wolle er nicht eingehen. Der Antrag Virchow auf
Bewilligung eines Pauschquantums sei unannehmbar.] Abstimmung: Zunächst
wird der Resolutionsantrag mit 165 gegen 151 angenommen, dann in
namentlicher Abstimmung der Antrag Virchow-Värst mit 163 Stimmen (der
Conservativen, der Altliberalen und 10 Mitgliedern des linken Centrums
und der nationalen Fraction) gegen 153 Stimmen verworsen und der Antrag
Reichenheim angenommen. Ebenso wird das Extraordinarium mit
2,497,131 Thlrn. bewilligt.
10. Dec. (Hannover). Eine kgl. Verordnung erklärt die von der früheren
Regierung nach England geflüchteten Staatspapiere für vernichtet
und genehmigt die Anfertigung neuer Documente.
11. „ Abg.-Haus: Budgetdebatte. Der Marineetat wird im Extraordinarium
mit 6,623,000 Thlr., im Ordinarium mit 1,836,657 Thlr.
bewilligt.
12. „ Abg.-Haus: Budgetdebatte. Conversation über die Angelegenheit
der Saarbrücker Kohlenwerke. Ausweichendes Verhalten des Handelsministers
Grafen Itzenplitz.
13. „ Abg.-Haus: Die Regierung bringt eine Vorlage ein bez. Aufhebung
des Salzmonopols und Ersetzung desselben durch eine Salzsteuer,
eventuell auch ohne Zustimmung der süddeutschen Regierungen.
Budgetdebatte: das Haus spricht sich für Aufhebung des Zeitungsstempels
aus, die Regierung erklärt sich dagegen.
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