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Zentralblatt
für das
Deutsche Neich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu betiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. Juni 1907. Nr. 29.
Inhalt: 1. Kanscetvesen Ermächtigung zur Vornahme 2. Zerstcherungrwesen- Ortsübliche Tagelöhne gewöhn lier
von Zivilstandshandlungen; — Exequaturerteilung 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebetteee 292
1. Kou fulatwese n.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Monrovia, Konsul Freytag, ist auf Grund des § 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze stehenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Spanischen Vizekonsul in Hamburg, Gustavo de Sostoa y Sthamer, ist namens
des Reichs das Exequatur erteilt worden.
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