Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Neich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
Zu betiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. Juni 1907. Nr. 29. 
Inhalt: 1. Kanscetvesen Ermächtigung zur Vornahme 2. Zerstcherungrwesen- Ortsübliche Tagelöhne gewöhn lier 
von Zivilstandshandlungen; — Exequaturerteilung 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebetteee 292 
  
1. Kou fulatwese n. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Monrovia, Konsul Freytag, ist auf Grund des § 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze stehenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Königlich Spanischen Vizekonsul in Hamburg, Gustavo de Sostoa y Sthamer, ist namens 
des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
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