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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu betiehen durch alle Postanstalten und BZuchhandlungen.
XXXV. Jahrgang.
Berlin, Mittwoch, den 17. Juli 1907. Nr. 32.
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Inhalt: Militärwesen: Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs-
und Staatsbehörden sowie bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungs.
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Militär wesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Juni d. J. die infolge des Gesetzes über die Ver-
sorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen
Schutztruppen vom 31. Mai 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 593 f.) notwendig gewordenen, nachstehend ab-
gedruckten Nachträge
1. zu den „Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den
Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern“ von 1882 und
2. zu den „Grundsätzen, betreffend die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen
beschlos bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern“ von 1899
eschlossen.
» Gleichzeitig ist von dem Bundesrate die weiter unten abgedruckte neue Fassung dieser Grund—
sätze nebst Anlagen und Erläuterungen mit der Geltung vom 1. Oktober 1907 ab festgestellt worden.
Nachtrag
zu den „Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei
den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern“ von 1882.
"1. An die Stelle des Ausdrucks „Subaltern= und Unterbeamtenstellen“ tritt die Bezeichnung
„mittlere, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen“.
2. Zu § 1. Der Zivilversorgungsschein wird den Kapitulanten, die gemäß den Bestimmungen
der §§ 15 und 16 des Gesetzes vom 31. Mai 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 593) Anspruch darauf haben,
nach dem anliegenden Muster I erteilt.
51.
Asr