Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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VI. Schweine. 
1. Unter ½ Jahr alt 
2. Von ½ bis 1 Jahr alt 
3. 1 Jahr alt und älter, und zwar: 
a) Zuchteber ... 
b)Zuchtsaue. 
c)sonst1qe mindestens 1 1 Jahr alte Schweine 
Gesamtzahl (Summe zu VI) 
VII. Biegen. 
1. Unter 1 Jahr alt (Lämmer). 
2. 1 Jahr alt und älter, und zwar: 
a) Böcke 
b) Ziegen (Geißen) 
VIII. Tedervieh, einschließlich des jungen Fre (ũten usw. 
1. Gänse (Gesamtzahl) .. . 
2. Enten (Gesamtzahl) 
3. Hühner (Gesamtzahl) 
4. Truthühner (Gesamtzahl) 
IX. Bieneustöcke.1) 
Gesamtzahl 
Wieviel Stöcke mit beweglichen Waben sind unter dieser Gesamtzahl? Ezz e— 
B. Schlachtungen.?) 
Gesamtzahl (Summe zu VII) 
Anzahl 
  
Während der Zeit vom 1. Dezember 1906 bis 30. November 1907 wurden von der Haus- 
haltung, sei es im Hause selbst oder in den zugehörigen Nebengebäuden und sonstigen Räumlichkeiten 
(Stall, Scheune, Schuppen, Hof, Garten, Wiese, Weide, Feld usw.) geschlachtet, ohne daß gemäß den 
bestehenden Vorschriften eine Schlachtvieh= oder Fleischbeschau vorzunehmen war: 
Kälber unter 3 Monaten alt . 
Jungrinder über 3 Monate alt bis zu 2 Jahren . 
Kühe (auch Kalbinnen und d weibliche Rinder über 2 Jahre) 
Bullen 
Ochsen 
Schafe (einschließlich Lämmer) . 
Schweine (einschließlich Ferkel)s) 
Ziegen (einschließlich Lammer) 
lb 
  
gerechuet. 
Anzahl 
  
1) Falls sich in einem Bienenstocke (Bienenhause) mehrere Bienenvölker befinden, so wird jedes Volk als 1 Stock 
:) Sofern nach landesrechtlichen Vorschriften auch das ausschließlich im eigenen Haushalte der Besitzer der 
Schlachttiere zur Verwendung kommende Fleisch der Beschau unterliegt, ist dieser Teil des Formulars nicht auszufüllen. 
3) Schweine (Fe rkel), die lediglich auf Trichinen untersucht worden sind, sind hier mitzuzählen, da die Trichinen- 
schau nicht als Fleischbeschan im Sinne des Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes gilt.
	        
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