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4. Königreich Württemberg.
Die Stadtdirektion Stuttgart,
die Oberämter.
5. Großherzogtum Baden.
Die Bezirksämter.
6. Großherzogtum Hessen.
Die Kreisämter.
7. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Die Ortsbehörden, nämlich
im Domanium: die Amter,
auf den ritterschaftlichen Gütern: die Gutsobrigkeiten,
im Gebiete der Städte: die Magistrate und die städtischen Polizeibehörden sowie
im Gebiete der drei Landesklöster: die Klosterämter.
8. Großherzogtum Sachsen.
Die Bezirksdirektoren,
die Gemeindevorstände von Jena und Ilmenau,
der Gemeindevorstand zu Blankenhain für Personen, die in dem Carl Friedrich-Hospitale daselbst ver-
storben sind und auswärts beerdigt werden sollen.
9. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
Die Amter, a) Im Herzogtume Strelitz:
die Gutsobrigkeiten,
die Magistrate.
b) Im Fürstentume Ratzeburg:
Die Landvoigtei,
die Gutsherrschaften.
10. Großherzogtum Oldenburg.
a) Im Herzogtum Oldenburg und im Fürstentume Lübeck:
Die Gemeindevorstände,
die Stadtmagistrate.
b) Im Fürstentume Birkenfeld:
Die Bürgermeister.
Die Kreisdirektionen, II. Herzogtum Braunschweig.
die Polizeidirektion zu Braunschweig,
die Stadt-Polizeibehörden zu Blankenburg a. Harz, Eschershausen, Gandersheim, Bad Harzburg, Hassel-
felde, Helmstedt, Holzminden, Königslutter, Schöningen, Schöppenstedt, Seesen, Stadtolden-
dorf, Wolfenbüttel.
12. Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Die Landräte sowie · »
für die im 8 42 der Eisenbahn-Verkehrsordnung unter Abs. 8 erwähnten Leichentransporte die Direktion
· des Zuchthauses zu Maßfeld.
» I 13. Herzogtum Sachsen-Altenburg.
Die Landratsämter,
die Stadträte.
14. Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.
a) Im Herzogtume Coburg:
Das Landratsamt zu Coburg,
die Magistrate zu Coburg, Neustadt und Rodach,
der Stadtrat zu Königsberg in Franken.