113.
114.
115.
116.
117.
118.
119.
120.
121.
122.
123.
124.—
— 628 —
In den Stichworten „Konserven“ und „Nahrungs= und Genußmittel“ Abs. 2 ist je der zweite
Absatz der Vertragsbestimmungen und in dem Stichworte „Küchengewächse“ Ziffer 10c der erste
Absatz der Vertragsbestimmungen durch folgende Bestimmung zu ersetzen:
„ogenannte Znaimer Gurken:
als Nrreugmis der Fereizigten 9aaten von 4M#ri#
Sgsoms.
" 60
r 4.
In Ziffer 5 des Stichworts „Kork und Korkwaren“ ist hinter „Scheibchen“ einzufügen „„ falls
diese nach ihrer Beschaffenheit zweifellos zur Verwendung als Korkscheiben, z. B. zur Abdichtung
von Flaschenverschlüssen, geeignet sind“.
In Ziffer 1 des Stichworts „Kratzen“ ist hinter „Maschinenteile“ ein Komma zu setzen.
Das Stichwort „Krauthobel“ ist, wie folgt, zu fassen:
„Kranthobel s. Hobel.“
Im Hichworl „Küchengewächse“ ist den Ziffern 1 und 3 folgende Fassung zu geben:
1. Rotkohl (Rotkraut), Weißkohl (Weißkraut), Wirsingkohl (Savoyer-
kohl, Welschkohl, Börskohl) 33 2,50
3. andere Küchengewächse, z. B. Auberginen (Eeierfrüchte), Bamien.
(cornes grecques), Bataten, Blätterkohl (Braunkohl, Butterkohl,
Grünkohl), Blumenkohl (Karviol, Broccoli, Spargelkohl), Bohnen,
Brunnenkresse, Endiviensalat, Erbsen Echoten, Gurken, Hafer-
wurzeln, Hopfentriebe (Hopfenkeime), Karotten, Knoblauch, Knollen-
ziest, Kohlrabi, Kopfsalat, Kürbisse, Maiskolben (unreife), Meerkohl,
Meerrettiche, Pastinakwurzeln, Petersilienwurzeln, Portulak, Ra-
dieschen, Rapunzeln, Rettiche, Rosenkohl (Sprossenkoh), Salat-
beten, Schnittlauch, Schwarzwurzeln (Skorzonerwurzeln), Sellerie,
Spinat, Zichorienstauden (Brüsseler Zichorie, Witloof), Zwiebeln
sowie die in der aachstehenden Ziffer 4 genannten Blätter und
Kräuter, frisch . . .. . 33 4
M / er
S. dagegen Lorbeerblätter."
Das Stichwort „Kümmel“ ist, wie folgt, zu fassen:
„Kümmel, auch Kreuzkümmel (römischer Kümmel, Kumin) u und Schwarz-
kümmel, frisch oder getrocknet . .
S auch Ajowansamen und Sämereien.“
Hinter dem ersten Absatze des Stichworts „Kümmelöl“ ist folgender Hinweis einzuschalten:
„S. auch die Anmerkung zu Carvolöl.“
Der Hinweis im Stichworte „Kunstspeisefett“ ist, wie folgt, zu fassen:
„S. auch Margarine und die Anmerkung 6 zu Fette."
22
Inn Stichworte „Kunstwolle“ ist hinter „gefärbt“ einzufügen „ auch gekrempelt“.
Im Stichworte „Kupferstein“ ist der Hinweis „§. aquch die ä4merbung en Formstache.“ zu streichen.
Dem Stichworte „Latwergen“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz hinzuzufügen:
„—, sofern sie als Geheimmittel (anzusehen sind 389 6500“
Das hn „Lebertran“ erhält folgenden zweiten Absatz:
, Jodeisenlebertranu, Phosphorlebertran und sonstiger mit Heilmittel-
stoffen versetzter Lebertran . E—
T 40“.