148.
149.
150.
151.
152.
153.
154.
159.
160.
— 631 —
In der Anmerkung 2 zu Ziffer 1 bei dem Stichwort „Ole“ sind die Worte „Harlemer Ol“ mit
dem dahinter stehenden Komma zu streichen.
In Ziffer 3b desselben Stichworts ist hinter der Vertragsbestimmung der Hinweis einzuschalten
„S. auch die Anmerkung zu Carvolöl.“
Der Anmerkung 3 zum Stichwort „Olsäure“ ist am Schlusse vor dem Punkt einzufügen:
„ sofern nicht bei der von einem geeigneten Chemiker vorzunehmenden Untersuchung (# festgestellt wird,
daß die Ware in reinem Wollfettolein besteht. Letzteres ist auch bei einem 10 v. H. übersteigenden Gehalt
an Kohlenwasserstoffen als Olsäure nach Nr. 172 zu verzollen, wenn es nicht die Eigenschaft einer festen
Fetilaure, besitzt und deshalb nach der vorstehenden Anmerkung 2 Abs. 1 der Verzollung nach Nr. 250
unterliegt“.
Im Stichwort „Organsin“ ist am Schlusse statt „(Ziffer 1 und 5)“ zu setzen „(Ziffer 1)“.
In Ziffer 1 des Stichworts „Orseillefarbstoffe“ sind in der ersten Zeile die Worte „im Wasser
nicht löslicher“ zu streichen.
Hinter dem Stichworte „Panicum“ ist folgendes neue Stichwort aufzunehmen:
„Paniermehl, aus Backwerk hergestellt, s. Backwerk.“ -
Der erste Absatz der Anmerkung zu 2 beim Stichworte „Papier“ ist, wie folgt, zu fassen:
„Anmerkung zu 2. Unter Nr. 654 fällt nur solches Packpapier, welches in der Masse gefärbt und un-
geglättet oder nur auf einer Seite glatt ist und außerdem ganz oder zum größten Teil aus
mechanisch bereitetem Holzstoffe (Holzmasse, Holzschliff) besteht. Solches Packpapier hat eine unreine
Farbe und nimmt beim Betupfen mit Dr. Wursters Reagenslösung (rote Di. Lösung, Lösung von Dime-
thyl-Paraphenylen-Diamin, Dr. Th. Schuchardt, Görlitz) eine dunkelrotbraune Färbung an. Dagegen
zeigt Packpapier, welches nicht ganz oder zum größten Teil aus mechanisch bereitetem Holzstoffe besteht
und deshalb unter Nr. 655 (s. nachstehende Ziffer 3) fällt, bei dem Betupfen mit dem Reagens eine
hellere rotbraune Färbung. Läßt die Farbreaktton Zweifel, z. B. bei besonders stark gefärbten Papieren,
so hat eine mikroskopische Untersuchung einzutreten. Auf beiden Seiten glattes Packpapier gehört, auch
wenn es in der Masse gefärbt ist und ganz oder zum größten Teil aus mechanisch bereitetem Holzstoffe
besteht, stets zu Nr. 65P5.“ «
.JndemselbenStichwortistindersechstenZeilederAumerkuugzuZifferShinter»Papier;«
einzufügen „ebensowenig ist geschöpftes nicht rechteckiges Papier, das seine Form bereits in der Schöpfform er-
halten hat, als ausgestanztes Papier anzusehen“
.In Ziffer 10 desselben Stichworts ist in der Klammer hinter „dergleichen“ einzufügen „ auch
Lichtpauspapier“.
. Dem Stichworte „Pauspapier“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz anzufügen:
„—, Lichtpauspapier ..... ... . ..I663l10«
Der Anmerkung zum Stichworte „Perlmutter“ ist folgende Fassung zu geben:
„Anmerkung. Als Nachahmungen von Perlmutter kommen hauptsächlich in Betracht: Zellhorn (Celluloid)
und ähnliche Stoffe, z. B. Galalith, ferner Seetierschalen, denen ein irisierender Glanz gegeben oder auf
welche Perlmutterstaub aufgetragen worden ist.“
Die Ziffer 1 des Stichworts „Perlmutterwaren“ erhält folgende Fassung:
„1. Knöpfe:
a) ganz oder teilweise aus Nachahmungen aus Zellhorn oder ähnlichen
Stoffen, z. B. Galalith.. ... 640 200
b) ganz oder teilweise aus Perlmutter oder anderen als den vor-
stehend genannten Nachahmuinen ... 606 200
150“.
Dem Stichworte „Pferdegeschirre“ ist folgende Ammerkung anzufügen:
„Anmerhung. Als Pferdegeschirr sind ausier den Fahr- und Reisgeschirren auch einzelne ####on
solchen anguselien, ssofern diese als au Fakr- oder Reitgeschirren von Pferden gehörig ersennbar sind.
Der Umstand, daß die Geschirre u#nd Geschirrteile auch für andere Tiere verwendbar sind, scehliesit
nrc Beundlang ds Prdegescherr nicht ates.“ «