Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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lang in Wasser von I bis 16 gestellt. Hierauf  bringt  man den Inhait des Gläschens in einen 
kleinen, mit Wattestopfen versehenen Trichter umd bedeckt diesen mit einem Uhrglase. Nachdem die 
klare Flüssigkeit abgetropft ist, werden Glasstab, Gläschen und Trichterinhalt fünfmal mit je 0,5 ccm 
kaltem Petroleumäther nachgewaschen.  Der am Glasstabe, im Gläschen und Trichter sich befindende 
ungelöste Rüickstand wird alsdann in, Äther gelöst, die Lösung in ein Glasschälchen gebracht und der 
Rückstand nach dem Verdunsten des Ähers bei 100° getrochnet. Darauf setzt man 1 bis 2 ccm Essig- 
säureanhydrid hinzu, erhitzt unter Bedeckung des Schälchens mit einem Uhrglas auf dem Drahtnetz 
etwa ½ Minute lang zum Sieden und verdunstet den Überschuß des Essigsäureanhydrids auf dem 
Wasserbade. Der Rückstand wird drei- bis viermal aus geringen Mengen, etwa 1 ccm absolutem 
Alkohol, umkristallisiert. Die einzelmen Kristallisationsprodukte werden unter Anwendung eines kleinen 
Platinkonus, der an seinem spitzen Ende mit zahlreichen äusserst kleinen Lõchern versehen ist, durch 
Absaugen von den Mutterlaugen getrennt. Von der zweiten Kristallisation ab wird jedesmal der 
Schmelzpunkt bestimmt. Schmilzt das letzte Kristallisationsprodukt erst bei 117° (korrigierter Schmelz- 
punkt) oder höher, so ist der Nachweis von Pflanzenöl als erbracht und das Fett als verfälscht im 
Sinne des §21 der Ausführungsbestimmungen D anzusehen. 
b) Bestimmung der freien Fettsäuren (des Säuregrads). 
5 bis 10 g Fent werden in 30 bis 40 ccm einer säurefreien Mischung gleicher Raumteile Alkohol 
und Äther gelöst und unter Verwendung von Phenolphtalein (in einprozentiger alkoholischer Lösung) 
als Indikator mit ½/10-Normal-Alkalilauge titriert. Die freien Fettsäuren werden in Säuregraden 
ausgedrückt. Unter Säuregrad eines Fettes versteht man die Anzahl Kubikzentimeter Normal-Alkali, 
die zur Sättigung von 100 g Fett erforderlich sind. 
Sollte während der Titration ein Teil des Fettes sich ausscheiden, so muss von dem Lösungs- 
gemische von neuem zugesetzt werden. 
Schlußbericht. 
Nach Beendigung der Untersuchung ist deren Ausfall dem zum Beschauer bestellten Tierarzte 
schriftlich mitzuteilen, soweit dieser das Beschaubuch führt.