hersicht iiber die
— l1os —
bei der chemischen Untersuchung der Pette auseufihrendon Prũifumgen.
Schweineschmalz.
Talg. Oleomargarin.i) Runstspeisefett. Margarine.
Auszuführen bei
allen von einer Sen—
dung gemäß 81s (6)
a) Prüfung, ob die Packstücke den Angaben in den Begleitpapieren entsprechen und gemäß den für
den Inlandverkehr bestehenden Vorschriften bezeichnet sind („Margarine“, „Kunstspeisefett").
(Ausführungsbestimmungen D §& 15 (2) a und Anlage c C.)
Vor. der Ausführungs.
prufung.bestimmungen D b) prüf . be, Konsi G d nötigenfalls Ge ck
*55 fung auf äußere Zeschaffenheit: Karbe, Konsistenz, Geruch und nötigenfalls Geschmack, auf
entnommenen Stich vorhandensein von Schimmelpilzen und Bakterienkolonien sowie auf sonstige Anzeichen von Der-
proben. dorbensein. (Ausführungsbestimmungen D § 15 (2) b und Anlage c C.)
a) Hrüfung, ob äußerlich am Fette wahrnehmbare Merkmale auf eine Derfälschung oder Rachmachung
» „ oder sonst auf eine vorschriftswidrige Beschaffenheit hinweisen. (Ausführungsbestimmungen D
Auszuführen bei §5 15 (6) a und Anlage d, Sweiter Abschnitt 1 1.)
allen gemäß §& 15 (S) E ––. — — — »
derUquiihrungSsb)BestimMUn9deS — — — Prüfung auf den
besti D Brechungsver- l vorgeschriebenen
estimmungen! mögens. (Aus- # Gehalt
entnommenen Stich- führungsbe- » an Sesamöl.
proben. stimmungen D «- (Ausführungs-
s 15 (5) d.) bestimmungen D
» # à 15 (6)c)
Va) Bestimmungen des Brechungs- – —
vermögens.
(Anlage d, Zweiter Abschnitt III.)
Auszuführen bei b) 1 Hrüfung auf Borsäure. (Anlage d, Sweiter Abschnitt 1)
den gemäß § 15 (0 — — — —
eährnnes.) Sofern die Hrüfung auf Borsäure erge nislos verläuft, Hrüfung auf einen weiteren verbotene:
der Ausführungs Stoff je nach Lage des Falles. (Anlage d, Sweiter Abschnitt II.)
bestimmungen D
entnommenen Stichd) Drüfungen auf Oflanzenöle. — 6 —
Haupt—- ben. (Anlage d, Zweiter Abschnitt III.)
prüfung. Drüfung nach Bellier. Drüfung auf Sesamöl,
Drüfung auf Sesamöl, "D Baumwollsamenöl.
" Baum-
wollsamenöl.
Auszuführen bei
Verdachtsgründen.
a) Bestimmung der Jodzahl, wenn die Refraktometerzahlen
bei coe außerhalb der Grenzen liegen:
(Anlage d, Sweiter Abschnitt III.)
48,6 — 515 15 — 43 46 — 50
b) Bestimmung des Säuregrads. (Anlage
d, Sweiter Abschnitt III.)
Auszuführen bei
einer beschränkteren
Anzahl von Hroben.
a) Pbvtosterinacetatprobe, wenn die Bestimmung des
Brechungsvermögens, die Bestimmung der Jodzahl und 6
die Hrüfungen auf Pflanzenöle darauf hinweisen, daß
eine Derfälschung mit Hflanzenölen stattgefunden hat,
sowie bei mindestens einer von 25 der gemäß § 15 10)
entnommenen Stichproben.
(Anlage d, Sweiter Abschnitt III.)
i
b) Bestimmung der Verseifungszahl in mindestens je einer Probe einer Sendung.
Sweiter Abschnitt III.)
(Anlage c
1) Sonstige tierische Fette sind wie Talg und Oleomargarin zu untersuchen.