Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Dentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
Reichsamte des Innern. 
  
Zu vertiehen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen. 
XXXVI. Jahrgang. Beerlin, Dienstag, den 2. Juni 1908. Nr. 25. 
  
  
  
  
  
Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Stempelabgabe von Erlaubnis- 
karten für Kraftfahrzeuge ausländischer Besitzer, vom 18. Mai 10668822; Seite 201 
Zoll= und Steuerwesen. 
  
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 29. Mai d. J. beschlossen, 
1. die nachstehend abgedruckten Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die 
Stempelabgabe von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge ausländischer Besitzer, vom 
18. Mai 1908 (Reichs-Gesetzblatt Seite 210) mit der Maßgabe zu genehmigen, daß die 
Bestimmungen mit dem 6. Juni d. J. in Kraft treten, · 
2. zuzulassen, daß die bisherigen Erlaubniskarten für eine dreißigtägige Geltungsdauer 
unter entsprechender handschriftlicher Anderung des Vordrucks an Stelle der Erlaubnis- 
karten des neuen Musters bis zu deren Fertigstellung Verwendung finden. 
Berlin, den 30. Mai 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Sydow. 
  
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