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7. Zoll= und Steuerwesen.
Bekanntmachung,
betreffend Abänderungen der Fleischbeschau-Zollordnung.
Der Bundesrat hat beschlossen, den nachstehenden Abänderungen der Fleischbeschau-Zollordnung
vom 5. Februar 1903 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 32) mit der Maßgabe zuzustimmen, daß
die Anderungen am 1. August 1908 in Kraft treten.
àa) Im § 1 Nr. 3 ist unter b hinzuzufügen:
„und solche Stoffe, die bei ihrer Verwendung Formaldehyd abgeben“
b) im § 1 Nr. 3 unter h sind die Worte:
„und zum Färben der Wursthüllen“
zu streichen;
c) im § 1 Nr. 4 sind hinter dem Worte „Körperteilen“ einzuschalten die Worte:
„ferner in bezug auf die Unversehrtheit“;
d) dem §1 ist als neue Nr. 7 zuzufügen:
„Zubereitetes Fleisch, das in bezug auf das Vorhandensein und die uwerschrtbet
der Lymphdrüsen der Vorschrift im § 7 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D
nicht entspricht."
Berlin, den 6. Juli 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Im Hauptamtsbezirke Sigmaringen ist die Grenzumgelderei Gruol nach Heiligenzimmern ver-
legt worden.
Es ist erteilt worden:
dem Zollamt I für Zigarettensteuer Berlin die Befugnis zur Erledigung von Zigaretten-
begleitscheinen;
dem Zollamt I Dahme im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Erledigung
von Versendungsscheinen II über Tabak; "
dem Zollamt 1 Grünberg i. Schl. im Bezirke des Hauptzollamts Sagan die Besugnis zur
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II;
dem Zollamte II Hammerstein im Bezirke des Hauptzollamts Konitz die Befugnis zur Erledi-
gung von Begleitscheinen II über inländisches Salz;
dem Zollamt 1 Opladen im Bezirke des Hauptzollamts Düsseldorf die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen II;
dem Zollamt 1 Oranienburg im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen 1 über Galläpfel und Myrobalanen für die Chemischen Werke vormals
Dr. Heinrich Byk daselbst und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über das von dieser Firma
hergestellte und zur Ausfuhr gelangende Tannin;
dem Zollamt 1 Staßfurt im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof die Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen I auch über Weißblech, das unter Eisenbahnwagenverschluß für die
Staßfurter Chemische Fabrik vormals Vorster & Grüneberg A.-G. eingeht;