Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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dem Zollamt 1 Zeitz im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen I auch über das unter Eisenbahnwagenverschluß für die Firma Ernst Pichler vorm. 
Albert Bergter daselbst eingehende Eisenblech. 
Königreich Bayern. 
Die bisherige Zusammenlegung des österreichischen ? kebenzollamts Hueb-Neuhaus mit dem 
baheriche Nebenzollamte II Neuhaus wird zum 1. September d. J. aufgehoben werden. 
Es ist beigelegt worden: 
dem Zollamte Frankenthal im Bezirke des Hauptzollamts Ludwigshafen a. Rh. die Befugnis 
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und zur Ein= und Ausgangsabfertigung im 
Eisenbahnverkehre nach §§ 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes; 
dem Salzsteueramte Traunstein im Bezirke des Hauptzollamts Reichenhall und dem Steuer- 
amt I Wasserburg im Bezirke des Hauptzollamts Rosenheim die Befugnis zur Erledigung von Zoll- 
begleitscheinen I über leichtes Mineralöl der Nr. 239, das für die Aktiengesellschaft für Petroleum- 
industrie in Nürnberg-Doos mit der Eisenbahn in Kesselwagen oder Fässern eingeht. 
Königreich Sachsen. 
Der Hebebezirk Wilsdruff ist vom Bezirke des Hauptzollamts Dresden II abgetrennt und zum 
Bezirke des Hauptzollamts Meißen hinzugeschlagen worden. 
Großherzogtum Baden. 
Den Steuereinnehmereien Lahr und Dinglingen im Bezirke des Hauptzollamts Lahr ist die 
Befugnis zur Abfertigung von unter Wagenraumverschluß (Plombenverschluß) ankommenden übergangs- 
steuerpflichtigen Biersendungen erteilt worden. 
Elsaß-Lothringen. 
Dem Hauptzollamte Colmar ist die Befugnis erteilt worden, Branntweinfabrikate, die mit 
dem Anspruch auf Steuervergütung ausgeführt werden und deren Alkoholgehalt nicht vermittels des 
Thermo-Alkoholometers ermittelt werden kann, zum Ausgang abzufertigen. 
  
Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen gemäß 
den Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt worden sind. 
Königreich Bayern. 
Dem Zollamte Frankenthal im Bezirke des Hauptzollamts Ludwigshafen a. Rh. sind die Befug- 
nisse 12, 28, 29, 30 und 60, dem Hauptzollamte Landau und dem Zollamte Zweibrücken im Bezirke des 
Hauptzollamts Kaiserslautern ist die Befugnis 64 erteilt worden. 
Königreich Sachsen. 
Dem Nebenzollamt 1 Ebersbach im Bezirke des Hauptzollamts Zittau sind die Befugnisse 24 
und 25 erteilt worden. 
  
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