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3. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
s Name und Stand Alter und Heimat o Behörde, welche die Datum
2 — Brun Ausweisung nsweslungs
“ der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
1 2 I 3 4 5 6
Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
1 Karl Latarosch, sgeboren am 1. Mai 1858 zu Cottau, falsche Namensan-Königlich Württember-3. September
Sattler, Böhmen, österreichischer Staatsange gabe, Bannbruch, gische Regierung des 1908.
höriger, Landstreichen und Neckarkreises zu Lud-Führung
falscher Le= wigsburg,
gitimationspapiere,
2 Johannes van geboren am 9. November 1872 zu Betteln, Königlich Preußischer 7. April
Rossum, Arbeiter, Utrecht, Niederlande, niederländischer Regierungspräsident zu 1908.
Staatsangehöriger, Münster, «
3JofephTaufchLgeborenamlLMärzlsglzuRoth-Nichtbefchaffung KöniglichBayerischePo-6.September
Eisendreher,
wein, Bezirk Marburg, Steiermark,
österreichischer Staatsangehöriger,
eines Unterkommens,
lizeidirektion München1908
Die Ausweisung des Handarbeiters Johann Adolf Rausch (Zentralblatt für 1908 S. 226 Ziffer 8) ist zurückgenommen
worden, da sich herausgestellt hat, daß Rausch die bayerische Staatsangehörigkeit besitzt.
In Nr. 28 Seite 231 neunte Zeile von oben muß es heißen:
Berichtigung.
„b) die Bordgebühr 35 Pf. für das Wort, usw.“
— nicht 15 Pf. —
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.