Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Untersuchung vor 
der Schlachtung 
ist unterblieben 
wegen 
(Angabe des 
Grundes: 
Notschlachtung, 
Tod infolge von 
Verunglückung, Blitz= 
schlag, Erschießen in 
Notfällen usw.) 
Ergebnis der Unter- 
suchung nach dem 
(ob Schlachten 
a) dem tierärztlichen Beschauer 
überwiesen?); 
b) übernommen von?5); 
0) tauglich ohne Einschränkung; 
) tauglich, aber im Nahrungs- 
und Genußwert erheblich 
herabgesetzt minderwertig!; 
e) ganz oder teilweise bean- 
standet (untauglich oder be- 
dingt tauglich!). 
Grund 
der 
Beanstandungt) 
oder 
Minderwertigkeits- 
erklärung 
(Spalte 12 unter d). 
Weitere Behandlung 
des beanstandeten 
(ob Fleisches 
a) vernichtet; 
b) nach § 45 Abs. 1 oder 3 der 
Ausführungsbestimmungen 
verwertet; 
I) gekocht, gedämpft oder (Fett) 
ausgeschmolzen; 
0 gepökelt; 
e) gekühlt — 8§ 39 Nr. 5 
der Ausführungsbestimmun- 
gen —). 
  
11. 
12. 
13. 
14. 
Bemerkungen 
(z. B. 
zurückgezogen, 
Beschwerde erhoben, 
Entscheidung auf die 
Beschwerde 
und dergleichen). 
  
16. 
  
  
  
  
  
Beschauers einzutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den tierärztlichen Be- 
h 
schauer abgegeben 
at. 
1) Unter den Beanstandungsgründen sind auch diejenigen anzuführen, welche Anlaß zur überweisung 
der Beschau an den tierärztlichen Beschauer gewesen sind. 
Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen 
Untersuchungen zu beschränken. Findet die Überweisung der Beschau seitens eines nicht als Tierarzt 
approbierten Beschauers an einen tierärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalte 10 oder 12 
lediglich die Tatsache der Üüberweisung und in Spalte 13 den Grund hierfür einzutragen.
	        
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