— 508 —
Auf Seite 450 ist in der Bemerkung zu dem Worte: „Intendanturregistratoren“ in Zeile 9
das Wort „und“ zu streichen und dafür ein Komma zu setzen sowie in der letzten Zeile hinter dem
Worte „Marine“ der Punkt fortzulassen und anzufügen: „und des Gouvernements von Kiautschou“.
In dem Abschnitt: „Bildungsanstalten in Kiel und Wilhelmshaven:“ ist hinter dem
Worte: „Hausaufseher“ der Punkt durch ein Komma zu ersetzen und hinzuzufügen: „Büchereidiener“.
Der Abschnitt: „Werften in Danzig, Kiel und Wilhelmshaven:“ erhält unter IVa,
folgende Fassung:
Nummer
des Bezeichnung Bezeichnung
betlen- der Behörden, bei denen die der Behbrden, an die die An- Bemerkungen.
nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind.
Anlage F.
IVa Werftregistratoren, Zie betreffende Kaiserliche Werft
Werftbuchführer für den Registraturdienst,, in Kiel oder Wilhelmshaven.
x » Die betreffende Kaiserliche Werft
Werftbuchführer, Die betreffende Kaiserlich
Bureaugehilfen bei den Werften. lacbanig. Kiel oder Wilhelms-
Berlin, den 21. November 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.
5. Zoll= und Stenerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. November 1908 beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für getrocknete persische Aprikosen — Tarifnummer 48 — zum Zwecke des Dippens
einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. November 1908 beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für inländisches gebleichtes, zwei= und mehrdrähtiges, einmal gezwirntes Garn aus
Baumwolle bis Nr. 11 englisch — Tarifnummer 422 — zur Herstellung von nicht
gestickten oder gewebten baumwollenen Spitzen (sogenannten Teneriffaarbeiten) — Tarif-
nummer 464 — innerhalb des sächsisch-böhmischen Grenzgebiets einen gollfreien
Veredelungsverkehr zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen.