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auf einen Zeiger übertragen, der durch ein Universalgelenk (Bügel ꝓ und Nuß 7 in Abbildung 2b)
mit dem Gehänge k verbunden ist und bei / (Abbildung 2) in kegelförmigen Bronzelagern ruht.
So entspricht jeder Lage des Schwimmers und damit auch jeder Stärke des im Topfe befind-
lichen Branntweins eine bestimmte Stellung des Zeigers.
8 21.
() Zum Anmerken der Stellungen des Zeigers dient der Fallhebel XIX (Abbildungen 2
und 3). Auf die Trommelachse ist nämlich die dreiflügelige Scheibe M (Abbildungen 2 und 3),
das sogenannte Kleeblatt, aufgeschoben, mit Stiftschraube gesichert und verlötet. Ferner ist seitwärts
von der Trommelachse, etwas höher als diese, einerseits in der Wandung des Troges 0, ander-
seits in dem Ansatzstücke IL (§ 28 eine zweite Achse gelagert, auf welcher der in Form eines
Winkelhebels gestaltete Fallhebel XA befestigt ist. Das Kleeblatt M nimmt an der Drehung der
Trommel teil; auf seinem Rande liegt mit einer Rolle v (Abbildungen 3a und 3b) der kürzere
Arm I des Fallhebels. Der längere Arm X ist die Kurve, ein auf einer Seite krummlinig be-
grenztes Blatt.
(2) Bei der Drehung der Trommel rollt die Rolle auf dem Rande des Kleeblatts 1I/.
Die drei Flügel des letzteren entsprechen den drei Trommelkammern. Während der Trommel-
kippung, durch welche die Entleerung einer Kammer bewirkt wird, rollt die Rolle o in die rechts
von ihr gelegene Einbuchtung des Kleeblatts M hinein. Es dreht sich also der Fallhebel, und
die Kurve X bewegt sich nach rechts. Sobald die Kurve aber gegen den Zeiger stößt, wird der
Fallhebel aufgehalten und die Rolle 5 kann nun nicht weiter in die Ausbuchtung des Kleeblatts
hineinrollen. Damit ein sicheres Festhalten der Kurve durch den Zeiger stattfindet, sind beide
mit kleinen Zähnen versehen. Im weiteren Verlaufe der Trommeldrehung tritt der nächste
Flügel des Kleeblatts AI an die Rolle v heran und hebt sie wieder empor, so daß der Fallhebel
und mit ihm die Kurve X sich nach links zurückdrehen. Die Drehung des Fallhebels wird also
durch die Lage des Zeigers bestimmt, die ihrerseits wieder abhängig ist von der Stärke des im
Schwimmertopf enthaltenen Branntweins.
8 22.
(1) Die Kurve ist so gestaltet, daß sie bei derjenigen Stellung, die der Zeiger bei Füllung
des Topfes mit Alkohol (100 Prozent) einnimmt, eine Winkelbewegung von 360 macht, ehe sie
auf den Zeiger trifft. Enthält dagegen der Topf Branntwein von 50 Prozent Stärke, so steht
der Zeiger entsprechend tiefer als bei 100 Prozent; der bei der Trommelkippung den Zeiger
berührende Punkt der Kurve liegt dann so, daß die Bewegung der Kurve bis zur Berührung
mit dem Zeiger nur halb so groß ist als bei 100 Prozent, also 5n X 36, d. i. 18° erreicht. Hat
überhaupt die Flüssigkeit im Topfe eine Stärke von a Prozent, so ist der entsprechende Punkt
der Kurve so gelegt, daß die Winkelbewegung der letzteren bis zur Berührung mit dem Zeiger
100 X 36°½ beträgt. Um die Stärke des Branntweins im Topfe 7 auch unmittelbar ablesen zu
können, sind für gewisse Stärken die Stellen der Kurve, an denen eine Berührung mit dem
Zeiger stattfindet, mit den entsprechenden Prozentzahlen, und zwar nach Raumprozenten, bezeichnet
(Abbildungen 2 und 3) und durch einen Strich hervorgehoben. Trifft der auf dem Zeiger ge-
zogene Strich mit einem Striche der Kurve zusammen, so gibt die Bezifferung des letzteren die
Stärke des Branntweins im Topfe ohne weiteres an. Steht der Strich des Zeigers dagegen
zwischen zwei Strichen der Kurve, so liegt die Stärke des Branntweins zwischen den durch die
Bezifferungen der beiden Striche angegebenen Stärken. Um in diesem Falle die Stärke des
Branntweins zu finden, zählt man die Zähne an der Kurve, die sich zwischen dem Zeigerstrich
und dem nächst darunter oder darüber befindlichen Kurvenstrich einerseits und zwischen den beiden
den Zeigerstrich einschließenden Kurvenstrichen anderseits befinden, teilt den Unterschied zwischen
den Stärken, die den beiden einschließenden Kurvenstrichen entsprechen (10, 5 oder 2,56 Prozent),
durch die Zahl der zwischen beiden Kurvenstrichen liegenden Zähne und ermittelt so, welche
Anderung in der Stärke auf je einen Zahn in Rechnung zu stellen ist. Diese Anderung verviel-
4. Fallhebel mit
Kurve un
Rolle, Kleeblatt.
5. Kurve, un-
mittelbares Ab-
lesen der Stärke.