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Zu 4. Verhalten bei Zündung.
a) Zündversuch mit Schwarzpulverzündschnur.
Wie unter ba) der Prüfungsvorschriften für A iaksalpetersprengstoffe. Das Ver-
gleichspuloer verpufft, detoniert aber nicht.
h) Einwerfen von Proben des Sprengstoffs in eine rotglühende Eisenschale.
Wie unter 5b) der Prüfungsvorschriften für Der
Speengsalpeter entzündet sich nach wenigen Sekunden und brennt rasch ab, detoniert aber
nicht, das Jagdpulver verpufft sofort, explodiert aber nicht.
J) Erhitzen kleiner in Reagenzgläsern wntergebrachter Proben im Wood'schen Metallbad bis
zum Zersetzungs-(Verpuffungs-) pu
Wie unter be) der Muefengoborschriften für A iaksalpetersprengstoffe. Das Ver-
gleichspulver verpufft bei etwa 300 .
Zu 5. Berhalten gegen mechanische Einwirkung.
a) Gegen Stoß und B unter dem Fallhammer.
Wie unter 6a) der Prũfungsvorschriften für A iaksalpetersprengstoff
b) Gezen Reibung im unglasierten Porzellanmörser.
ie unter 6p) der Prüfungsvorschriften für A iaksalpetersprengstoffe. Das Ver-
gleichspulver ergibt keine wahrnehmbare Reaktion.
VII. Dynamite und dynamitähnliche Sprengstoffe.
4 Als Vergleichssprengstoffe dienen Sprenggelatine oder Gurdynamit von folgender Zusammen-
setzung:
Nitroglyzerin 93 Prozent,
Sprenggelatine . Hollodiumwoolle 7 Prohent;
· itroglyzerin 75 Prozent,
Gurdynamit Kieselgur 25 Prozent.
Die Prüfung muß sich erstrecken auf:
1. Chemische Analyse,
2. Berhalten gegenbber Lackmuspapier,
Warmlagerung,
der pulverförmigen Sprengstoffe bei längerem Rütteln (Entmischbarkeit),
- bei Zündung,
" gegen mechanische Einwirkung (Schlag, Stoß, Reibung).
Zu 1. Chemische Analyse. Quantitative Bestimmung von Nitroglyzerin, Dinitroglyzerin, chloriertem
Nitroglyzerin, Nitrozellulose, Salpeter usw.
Zu 2. Verhalten gegenüber Lackmuspapier.
Wie unter 2 der Prüfungsvorschriften für A iaksalpeters stoff
Ammoniaksalpeterhaltige Nitroglyzerinsprengstoffe reagieren schwach sauer wie Donarit.
Zu 3. Verhalten bei der Warmlagerung (bei verschiedenen Temperaturen).
a) Fertige Patronen sind bei 307 5 Tage lang zu lagern. Bei dieser Probe darf kein
Nitroglyzerin austreten, und die Patronen müssen nach dem Erkalten die ursprüngliche
Beschaffenheit haben.
b) Fertige Patronen sind bei 75° 48 Stunden lang zu lagern. Es dürfen dabei keine
roten Dämpfe auftreten.
Zu 4. Verhalten der Sprengstoffe bei längerem Rütteln (Entmischbarkeit).
Wie unter 4 der Prüfungsvorschriften für A salpetersprengstoff
Zu 5. Verhalten bei Zündung.
a) Zündversuch mit Schwarzpulverzündschnur
Wie unter ba) der Prüfungsvorschriften für A Gelatinierte
Sprengstoffe werden vor dem Einfüllen in das Reagenzglas in kleine Würfel zerschnitten.
Gurdynamit wird gezündet und verbrennt ohne Explosion; Sprenggelatine wird fast regel-
mäßig gezündet, verbrennt heftig ohne Explosion.
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