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dem Zollamt 1 Königshütte im Bezirke des Hauptzollamts Gleiwitz die Befugnis zur Ab-
fertigung des unter Raumverschluß mit Begleitzettel aus OÖsterreich-Ungarn für das Schlachthaus in
Königshütte eingehenden Rindviehs;
dem Zollamt II Ujest im Bezirke des Hauptzollamts Gleiwitz die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen II über ausländisches und inländisches Salz.
Königreich Bayern.
Das Nebenzollamt 1 Schellenberg im Bezirke des Hauptzollamts Reichenhall ist in ein
Nebenzollamt II umgewandelt worden.
Die bisher mit dem Nebenzollamt 1 Schellenberg verbundene Zollexpositur am dortigen
Bahnhof ist unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle am Bahnhof Schellenberg“ als selbständige
Amtsstelle dem Hauptzollamte Reichenhall unmittelbar unterstellt.
An die Stelle der Steuerämter 1 und II sind Steuerämter und Steuerstellen getreten. Die
bisherigen Steuerämter II Egling im Bezirke des Hauptzollamts München III und Eschau im Bezirke
des Hauptzollamts Aschaffenburg sind aufgehoben worden. Der derzeitige Bestand an Steuerämtern
und Steuerstellen sowie deren Aiertigungöl fnonisse ergeben sich aus der am Schlusse folgenden Ubersicht.
Königreich Sachsen.
Es ist erteilt:
dem Steueramte Crimmitschau im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau die Befugnis zur Aus-
fertigung von Zollbegleitscheinen 1 über von ihm im Ausbesserungsverkehr abgefertigte Gegenstände;
dem Untersteueramte Leisnig im Bezirke des Hauptzollamts Grimma die Befugnis zur Er-
ledigung von Fallbegleisscheinen 1 des Hauptzollamts Leipzig I über die für die Firma Mechanische
Kratzenfabrik Robert Hoppe in Leisnig eingehenden Kratzentücher.
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Dem Steueramte Waren im Bezirke des Hauptzollamts Güstrow ist die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln und Zollbegleitscheinen I über Weißblech der Tarifnummer 788, das für die Natura-
Milch-Exportgesellschaft Bosch u. Co. m. b. H. zu Waren in Einzelsendungen oder unter Eisenbahn-
wagenverschluß zum Zwecke der Veredelung eingeht, und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1.
über die von der genannten Firma aus dem Weißblech im Wege des Veredelungsverkehrs hergestellten
und demnächst zur Ausfuhr gelangenden Umschließungen für Ausfuhrwaren erteilt worden.
Herzogtum Anhalt.
Dem Steueramt 1 Cöthen ist die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über die
für die Firmen Schulze u. Naumann, Reinicke u. Jasper, Maschinen= und Werkzeugfabrik Aktiengesell-
schaft vorm. Aug. Peschen und Maschinenfabrik Aktiengesellschaft vorm. Wagner u. Co., sämtlich in
Cöthen, vom Ausland eingehenden Rückwaren und auszubessernden Waren und die Befugnis zur
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über die für dieselben Firmen zur Ausbesserung eingegangenen
und wieder auszuführenden Waren beigelegt.