Full text : Staats-Lexikon.

Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika.

Nach  der  Farbe  wurden  unter  der  Bevölkerung
  von  1870  unterschieden:  33,592,245
Weiße  (86,3  Proz.),  4,886,387  Farbige
(meist  Neger,  ca.  ½  Mulatten),  324,266
Indianer,  darunter  25,731  zivilisierte,
und  63,254  Chinesen.  Die  Sklaverei  (s.  b.)
ist  seit  31.  Jan.  1864  aufgehoben.  Es  besteht
  vollständige  Religions  Sigeit  saßen
60  verschiedene  Kichen  und  Sekten  sind
innerhalb  der  Union  vertreten.  Die  zz
der  Katholiken  wurde  1830  auf  450,000,
1840  an  900,000,  1850  auf  1,233,000,
1860  auf  4½  Mill.  und  1867  auf  5  Mill.
eschätzt.  Es  bestehen  11  Erzbistümer
Baltimore,  Boston,  Cincinnati,  San
Francisco,  St.  Louis,  Milwaukee,  Oregon,
  New  Orleans,  New  York,  Philadelphia
  und  Richmond)  und  50  Bistümer.
Dau  kommen  etwa  6  Mill.  Methodisten,
3  Mill.  Baptisten,  über  2  Mill.  Presbyterianer,
  ca.  2  Mill.  Anglikaner,  120,
Juden  2c.

Staatsverfassung.  Die  Unabhängigkeitserklärung
  von  zunächst  13  Kolonien
  gegenüber  dem  engischen  Mutterland
  erfolgte  4.  Juli  1776.  Im  Frieden
u  Versailles  3.  Sept.  1783  wurde  die
knssbinzige  der  Vereinigten  Staaten
von  England  anerkannt.  Die  17.  Sept.
1787  beschlossene  Konstitution  bildet  noch
jetzt  die  Grundlage  der  nordamerikanischen
  Verfassung.  Sie  ist  15mal  Abändunsen
  unterworfen  worden,  zuletzt
30.  März  1870,  als  man  den  ehemaligen
  Sklaven  Stimmrecht  verlieh.  Die
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika
bilden  einen  Bundesstaat,  welcher  sich
aus  (38)  Einzelstaaten  msammeensetz,
die,  soweit  nicht  die  Gesamtverfassung  beschränkend
  einwirkt,  souverän  sind  und
ihre  eigne  Staatsverwaltung  haben.  Die
Einzelstaaten  haben  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit
  eine  eigne  Gesetzgebung,  Rechtspflege

  und  Verwaltung;  ie  haben  eine  besanbere.
  demokratische  Verfassung  und  eine
na  m

Zweikammersystem  geordnete
Volksvertretung  (Kongreß).  -  Exekutivgewalt
  dieser  Einzel  aaten  ist  jeweilig
einem  Gouverneur  übertragen.  Für  den
emeinsamen  Staat  ist  eine  besondere

taatsgewalt  konstruiert,  und  zwar  ordnet
  die  Konstitution  eine  gesetzgebende,

595

eine  exekutive  und  eine  richterliche  Gewalt
an.  Die  Geseegebung  ist  Sache  des  Konresses
  der  Vereinigten  Staaten.
Kongreß  muß  sich  wenigstens  einmal
im  Jahr  versammeln;  er  tritt,  wenn  nicht
anderweit  bestimmt  wird,  am  ersten  Montag
  im  Dezember  zusammen  und  zwar
am  Sitz  der  Bundesregierung.  Der  Kongreß
  setzt  sich  aus  dem  Senat  und  aus
em  Haus  der  Repräsentanten  zusammen.
um  Senat  entsendet  jeder  Staat  ohne
ücksicht  auf  seine  Größe  zwei  Senatoren,
welche  von  der  Legislatur  des  betreffenden.
Staats  auf  sechs  Jahre  gewählt  werden.
Alle  zwei  Jahre  wird  ein  Drittel  des  Senats,
  welcher  im  ganzen  aus  86  Mitgliedern
  besteht,  neu  gewählt.  Um  Senator
werden  zu  können,  muß  man  30  Jahre
alt,  9  Jahre  Bürger  der  Union  und
ur  Zeit  der  Wahl  Einwohner  desjenigen
taats  sein,  von  welchem  man  gewählt
wird.  Der  Präsident  des  Senats  ist  zugleich
  Vizepräsident  der  Union.  Er  ist
nicht  stimmberechtigt,  ausgenommen  bei
Stimmengleichheit,  in  welchem  Fall  seine
Stimme  den  Ausschlag  gibt.  Das  Repräsentantenpaus
  besteht  aus  293
itgliedern,  welche  von  den  einzelnen
Staaten  in  allgemeinen  Waz#e  auf  zwei
Jahre  gewählt  werden.  ie  Territorien
  sind  durch  Delegierte  vertreten,
welche  nur  beratende,  keine  beschließende
Stimme  haben.  Um  zum  Repräsentanten
ewählt  werden  zu  können,  muß  man  25
Fore  alt,  7  Japre  Bürger  der  Vereinigten
  Staaten  gewesen  und  zur  Zeit  der
Wahl  in  dem  betreffenden  Staat  ansäsfig
sein.  Senatoren  und  Repräsentanten  erlten
  außer  der  Vergütung  der  Reiseosten
  20,000  Mk.  Jahresgehalt.  Kein
Mitglied  des  Senats  oder  des  Repräsentantenhauses
  darf  während  der  Dauer
seines  Mandats  von  der  Unionsregierung
zu  einem  Staatsamt  berufen  werden,  welches
  in  dieser  Zeit  neu  errichtet  oder  höher
dotiert  worden  ist;  auch  kann  kein  Beamter
  der  Unionsregierung  zugleich  Mitglied
einer  von  jenen  beiden  Körperschaften  sein.
Der  Präsident  der  Union  hat  den  von  dem
Kongreß  beschlossenen  Gesetzen  gegenüber,
welche  durch  übereinstimmenden  Mehrheitsbeschluß
  der  beiden  Kammern  zustande
3  ·