Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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2. Handels- und Gewerbewesen. 
—. 
Zmeiter Nachtrag 
zu dem Verzeichnis der in den Bundesstaaten und in Elsaß-Lothringen bestehenden 
staatlichen oder von den zuständigen Landesbehörden gemäß § 35 a Abs. 1 der Ge- 
werbeordnung (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 3) gleichgestellten baugewerklichen Fachschulen 
(ogl. Bekanntmachungen vom 11. März und 5. April 1909, Zentralbl. für das Deutsche 
Reich S. 70 und 169): 
  
  
  
d. 
Bundesstaat Sitzz Namen 
Nr. 
1 Neustadt Städtische Baugewerkschule. 
  
  
  
Großherzogtum Mecklenburg- 
Schwerin 
Berlin, den 29. Juni 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
3. Maß= und Gewichtswesen. 
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund des §5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden: 
S Motorzähler für Gleichstrom, Form B R der Bergmann-Elektrizitätswerke A. G. 
in Berlin. 
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlage 
(Jul. Springer in Berlin N. 24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 12. Juni 1909. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Warburg.
	        
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