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für grüne Gläser
bis zu 8 Unzen.. .2kr.
über 8 ,„ „ 12 „ Ei kr.
" 12 „ „ 24 „ 6 kr.
für thönerne Töpfe
bis zu 2 Unzen. kr.
über 2 „ „ 8 „ . . . .. 2kr.
„ 8 u u 24 » -...--.- 4 kr.
b) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzneimittel.
(Mit einer Beilage.)
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der Taxe der thierärztlichen Arzneimittel
wird verfügt:
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächstkünftigen
Taxe-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen.
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der Tare vom 26. August
1848.
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1863 in Wirksamkeit.
Stuttgart den 18. December 1862. Geßler.