Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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für  grüne  Gläser
bis  zu  8  Unzen..  .2kr.
über  8  ,„  „  12  „  Ei  kr.
"  12  „  „  24  „  6  kr.

für  thönerne  Töpfe

bis  zu  2  Unzen.  kr.
über  2  „  „  8  „  .  .  .  ..  2kr.
„  8  u  u  24  »  -...--.-  4  kr.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  einige  Abänderungen  der  Tare  der  thierärztlichen  Arzneimittel.
(Mit  einer  Beilage.)
In  Folge  der  neuestens  vollzogenen  Revision  der  Taxe  der  thierärztlichen  Arzneimittel
wird  verfügt:
1)  Für  die  in  der  Beilage  verzeichneten  Arzneistoffe  und  Gefässe  gelten  bis  zur  nächstkünftigen
  Taxe-Abänderung  die  beigefügten  Preisbestimmungen.
2)  Für  alle  übrigen  Artikel  gelten  die  Bestimmungen  der  Tare  vom  26.  August
1848.

3)  Die  abgeänderten  Preisbestimmungen  treten  mit  dem  1.  Januar  1863  in  Wirksamkeit.


Stuttgart  den  18.  December  1862.  Geßler.