— 410 —
„Brillantine“ und „Cölnisches Wasser“ — von „.300“ in „350“ —,
„Diusenöl" — von „160“ und „240“ in „225“ und „306“ —
„Essenzen“ Ziffer 4 und „Essig“ Abs. 4X — von „ „300“ in „350 — —,
„Essigsäure usw.“ Abs. 1 — von „12“ und „48“ in „.42“ und, 78“ —
„Fichtennadelsl Abs. 2, „Floridawasser", „Haarfärbemittel“ Abl. 1, „Hautverschönerungs-
tel“ Abs. 1 und „Riefernadelöl“ Abs. 2 — von „300“ in „.350“ ,
»Koanak" und „Kognaköl" — von „160“ und „240“ in „225“ und „.3
„Roniferengeist", „Kopfwässer“ Ab. 1, „Krummholzöl“ Abs. 2, „lschenzr Abs. 2,
„Lavendelgeist, „Lavendelöl“" Abs. 2 — von „300“ in „350“ —,
„Liköre“ — von „240“ —* „240“ in „300“ und „"300“ —,
„Mundwässer“ Abs. 1, „Ole“ Zeile 4 der Anmerkung 1 zu Ziffer 3, anhehsis usw “
„Niechesig“ „Riech- und Schönheilsmittel“ Ziffer 3 und „Riechwässer“ Abs. 1
„300“ in „350“
„Rum“ — von, „160“ und „240“ in „225“ und „300“ —,
„Salmiakgeist“ Ns. 2, „Seifenweingeist" Abfs. 2, „Spiköl“ Abs. 2, „Terpentinöl“ Abs. 2,
„Waldwollöl“ Abs. 2 und „Wässer" Ziffer 1 und b. — von 1„ 300“ in „350“ —,
„Weinbeeröl" — von „.160“ und „240“ in „225“ und „300“
„Weingeist“ Zifer 2 Abs. 1 und „Zahnwäss er“ Abs. 1 — von „300“ in „350“ —.
4) Infolge des Artikel II des Gesetzes, betreffend Anderungen im Finanzwesen
(Erhöbung des Kaffee- und Teezolls) vom 15. Juli 1909 — mit Wirkung vom
1. August 1909 ab —.
21. In nachstehenden Stichworten sind die Zollsätze, wie folgt, zu ändern:
„Kahseen „Kaffeeschalen“ und „Schalen“ Ziffer 1a1 — von „40“ und „60“ in „60“ und
„8So0 —
„10ee“ Abs. 1 — von „25“ in „100" —
e) Infolge des Artikel IUlI des Gesetzes, betreffend Anderungen im Finanzwesen
(Besteucrung der Beleuchtungsmittel) vom 15. Juli 1909 — mit Wirkung vom
1. Oftober 1909 ab —.
22. Das Stichwort „Bogenlampen“ ist, wie folgt, zu fassen:
„Bogenlampen, elektrische:
1. Quecksilberdampflampen und ihnen ähnliche Lampen (einschließlich der
b
Brenner für solche), neben der inneren Abgabe 10 140
2. andere Bogenlampen, neben der inneren Abgabe für mitein-
gehende Brennstife 910 40“.
23. Hinter Ddem esichworte „Brenneisen“ ist als neues Stichwort aufzmehmen:
5 Brenn
1. für“ vektrische Glühlampen, neben der inneren Abgabe, nach Beschaffenheit des
Stoffes.
2. für Quecksilberdampflampen und ihnen ähnliche elektrische Bogenlampen, wie Quecksilber-
dampflampen.“
24. 5 dem Stichworte „Brennstempel“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
Beenuseifte für elektrische Bogenlampen:
1. Kohlenstifte, neben der inneren Abgabe 648 30
2. andere Brennstifte, neben der inneren Abgabe, nach Beschaffen-
heit des Stoffes.“
25. In dem Stichwort „Elektrotechnische Erzeugnisse“ erhält die Ziffer 4a folgende Fassung:
„n) Bogenlampen:
1. Quecksilberdampflampen und ihnen ähnliche elektrische Lampen
(einschließlich der Brenner für solche), neben der inneren
Abgabe 910 10
2. andere Vogenlampen, neben der inneren übgabe für mit-
cingehende Brennstifte 910 10“.