Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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8 14. 
Der 4Shunsspinssg hat den mitgeteilten Betrag (§ 7) innerhalb 14 Tagen nach Zahlungspacht und 
Empfang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Stundung. 
Gegen Sicherheitsbestellung erfolgt Stundung bis zum 25. Januar 1910. 
15. 
Die vereinnahmten Nachzoll- und Nachsteuerbeträge werden von der Zollstelle in das Einnahmebuch und 
nach Muster 7 zu führende Einnahmebuch für Tabaknachzoll- und cnachsteuer eingetragen. Anmeldungsbuch. 
Das Einnahmebuch ist mit dem eldungsbuch und allen Belegen dem Hauptamt und Muste 
von diesem der Direktivbehörde zur Prüfung einzusenden. * *d 
5* 16. 
Die Unterlassung der Anmeldung wird als Zolldefraudation oder Tabaksteuerhinter- Strasen. 
ziehung bestraft. 
Die amichtie Ausstellung einer Anmeldung oder eines Antrags auf Wertbeglaubigung 
zum Zwecke der Loll- oder Steuerhinterziehung wird wie die zuchü Ausstellung einer Wert- 
emmeldung oder Rechnung (5 10 des Tabaksteuergesetzes vom 15. 1909) bestraft. 
Verlin, den 31. Juli 1909. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Wermuth.
	        
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