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Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen gemäß
den Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt worden sind.
Königreich Preußen.
Dem neuerrichteten Zollamt 1 Berlin Packhof Niederlage im Bezirke des Hauptzollamts Berlin
Packhof sind die Befugnisse 3, 8 bis 61, 63, 64, 66 bis 75, den Zollämtern II Bürnenville im Bezirke
des Hauptzollamts Malmedy und Waldfeucht im Bezirke des Hauptzollamts Kaldenkirchen ist die
Befugnis 5 (ohne Beschränkung) erteilt worden.
Dem Zollamte II Rhede im Bezirke des Hauptzollamts Leer ist die Befugnis 5 entzogen worden.
Rönigreich Bayern.
Dem Hauptzollamte Würzburg ist die Befugnis 11 und der Postzollabfertigungsstelle an der
Ettstraße im Bezirke des Hauptzollamts München I1 die Befugnis 63 erteilt worden.
Großherzogtum Sachsen.
Dem Bezirkssteueramt Eisenach sind die Befugnisse 16 und 18 entzogen worden.
Großherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.
Dem Bezirkssteueramte Gotha sind die Befugnisse 16 und 18 entzogen worden.
Freie und Hansestadt Hamburg.
Der neuerrichteten Zollabfertigungsstelle Peute im Bezirke des Hauptzollamts Entenwärder
sind dieselben. Befugnisse beigelegt worden, die dieses Hauptamt besitzt.
4. Po#lizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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#2 Name und Stand Alter und Heimat Vehörde, welche die da
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1 der Ausgewiesenen. der Bestrasung.beschlossen ha. beschlufer.
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a) Auf Grund des g 38 des Strafgesetzbuchs.
1 Thomas Gry geboren am 21. Dezember 1841 zu'diebstahl im Mca lich Preußischer 2". Iunl 1808.0
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2 Josef Biktor Lan= geboren am 28. Januar 1878 zu lg 0, zu einem Ver- * lich Preußischer 5 #nbe
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orrespondent, Staatsangehöriger, Gesetes vom 3. Jult
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