Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

3. Zoll- und Stenerwesen. 
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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Das Zollamt II Braunfels im Bezirke des Hauptzollamts Marburg ist aufgehoben worden. 
In Bollendorf im Bezirke des Hauptzollamts Trier ist eine Ubergangsstelle errichtet worden, 
der die Befugnis zur Erhebung von Übergangsabgaben und zur Ausfertigung und Erledigung von 
Ubergangsscheinen für Bier und Branntwein sowie zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahr- 
zeuge nach Nr. 8b des Tarifs zum Reichsstempelgesetze beigelegt ist. 
Es ist erteilt: 
dem Zollamt I in Carlshafen im Bezirke des Hauptzollamts Cassel die Befugnis zur Ab- 
fertigung von zuckerhaltigen Waren, die mit dem Anspruch auf Vergütung der Zuckersteuer aus- 
geführt werden; 
dem Hauptzollamt Cöln Apostelnkloster die Befugnis zur Erledigung von Zündwaren- 
begleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Dillenburg im Bezirke des Hauptzollamts Marburg unter Umwandlung der 
mit ihm verbundenen beschränkten Niederlage in eine allgemeine öffentliche Niederlage die unbeschränkte 
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr; 
dem Zollamt II Driesen im Bezirke des Hauptzollamts Landsberg a W. die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen II; 
dem Zollamt 1 Düsseldorf Güterbahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Düsseldorf die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Eilenburg im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg die Befugnis zur Erledigung 
von Tabakversendungsscheinen II; · 
demZollamtIHnltenauimBezirkedesHauptzollamtsKieldieBefugniszurAbfertigungvon 
Bier, das mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgeführt wird; 
dem Zollamt 1 Löcknitz im Bezirke des Hauptzollamts Stettin-Inlandsverkehr die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz; · 
dem Zollamt 1 Merzig im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken die Befugnis zur Erledigung 
von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Hauptzollamt Rixdorf die Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen; 
dem Zollamt I Soltau im Bezirke des Hauptzollamts Harburg und dem Zollamt II Suderwick 
im Bezirke des Hauptzollamts Vreden die Befugnis zur Abfertigung von Bier, das mit dem Anspruch 
auf Steuervergütung ausgeführt wird; 
« dem Zollamt II Vor Friedland im Bezirke des Hauptzollamts Liebau die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen II; 
dem Hauptzollamt Wreschen die Befugnis zur Uberwachung von Aus= und Umladungen der 
unter Eisenbahnwagenverschluß beförderten Mehlsendungen der Firma Nelken in Peysern; 
dem Zollamt 1 Zabrze im Bezirke des Hauptzollamts Gleiwitz die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter; 
dem Zollamt 1 Zeitz im Bezirke des Hauptzollamtsbezirkes Naumburg die Befugnis zur Er- 
ledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen. 
DOie Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete und bearbeitete 
Tabakblätter ist erteilt: 
den Zollämtern I Alfeld, Bockenem und Elze im Bezirke des Hauptzollamts Hildesheim; dem 
Zollamt II Driesen im Bezirke des Hauptzollamts Landsberg a W.; den Zollämtern I Fürstenwalde 
und Neudamm im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt aO.; dem Zollamt 1 Lüchow und den Zoll- 
ämtern II Bleckede, Dannenberg und Neuhaus af E. im Bezirke des Hauptzollamts Lüneburg; dem 
Zollamt 1 Graudenz im Bezirke des Hauptzollamts Strasburg i/Westpr.; dem Zollamt 1 Köpenick im 
Bezirke des Hauptzollamts Rixdorf; dem Zollamt I Lauenburg im Bezirke des Hauptzollamts Stolp i/P.;
	        
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