Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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dem Zollamt 1 Wittlich im Bezirk des Hauptzollamts Trier die Befugnis zur Abfertigung der 
unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein eingehenden Zündwaren; « 
demZollamtIZeitzimBezirkdesHauptzollamtsNaumburga.S.dieBefugniszurAb- 
fertigung der mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Gerste, die in der in Wuitz 
belegenen Fabrik der Sächsischen Malzkaffeefabrik und Nahrungsmittelindustrie von Karl Müller in 
Altenburg zu Malz= und Gerstenkaffee verarbeitet werden soll; · 
dem Zollamt 1 Zossen im Bezirk des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter und von Tabakversendungsscheinen II; 
dem Zollamt 1 Züllichau im Bezirk des Hauptzollamts Crossen die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen 1 über unbearbeitete Tabakblätter. 
Bei dem Zollamt I München-Gladbach im Bezirk des Hauptzollamts Crefeld ist eine allgemeine 
öffentliche Niederlage (§ 97 des Vereinszollgesetzes) errichtet worden. Dem Amte sind ferner folgende 
Befugnisse beigelegt: 
zur Ausfertigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen I und II; 
zur unbeschränkten Erledigung von Zollbegleitscheinen I sowie zur Erledigung von Salz- 
begleitscheinen I und Tabakversendungsscheinen I 
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung. 
Königreich Bayern. 
Im Bezirk des Hauptzollamts Lindau ist die Steuerstelle Wohmbrechts aufgehoben und in 
Hergatz eine Ubergangsstelle mit der Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Malzauf- 
schlag-Rückvergütung ausgehendem Bier, zur Erhebung von UÜbergangsabgaben und zur Ausfertigung 
und Erledigung von Ubergangsscheinen errichtet worden. 
Im Bezirk des Hauptzollamts Bamberg wird zum 1. Juli 1910 das Steueramt in Gleußen 
unter der Bezeichnung „Steueramt Untermerzbach“" nach Untermerzbach verlegt, in Gleußen eine Uber- 
gangsstelle errichtet, der die Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung 
ausgehendem Bier, zur Erhebung von Ubergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von 
Ubergangsscheinen über Bier und Wein beigelegt wird, und die Steuerstelle Memmelsdorf aufgehoben. 
Dem Nebenzollamt I Bärnau im Bezirk des Hauptzollamts Waldsassen ist die Befugnis zur 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs und dem Steueramt Pasing im 
Bezirk des Hauptzollamts München III die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, die 
mit dem Anspruch auf Vergütung der Zuckersteuer ausgeführt werden, erteilt worden. 
Königreich Sachsen. 
Es ist erteilt: 
dem Nebenzollamt Glashütte im Bezirk des Hauptzollamts Pirna die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Zollbegleitscheinen I über im Veredelungsverkehr mit der Post ausgehende Waren der 
Tarifnummer 776; 
dem Nebenzollamt Zschoppau im Bezirk des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Ab- 
fertigung von mit dem Anspruch auf Zuckersteuervergütung zur Ausfuhr angemeldeten zuckerhaltigen 
Waren (8 5 der Anlage D zu den Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen). 
Königreich Württemberg. 
Den Ortssteuerämtern Eglingen im Bezirk des Kameralamts Kapfenburg, Hohenmemmingen 
im Bezirk des Kameralamts Heidenheim, Igersheim im Bezirk des Kameralamts Mergentheim, Michel- 
bach a. Lücke, Raboldshausen und Wallhausen im Bezirk des Kameralamts Rot am See, Rosenfeld im 
Bezirk des Kameralamts Sulz, Zwiefaltendorf im Bezirk des Kameralamts Riedlingen und dem 
Grenzsteueramt am Bahnhof Teinach im Bezirk des Kameralamts Hirsau ist die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Ubergangsscheinen über Bier, geschrotenes Malz, Wein und Obstmost erteilt worden. 
Dem Ortssteueramt Gundelsheim im Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn ist die Befugnis 
zur Ausfertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen I und II entzogen worden.
	        
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