Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

Bundesstaat: 
Direktiobehörde: 
391 
nUachmeisung 
über den Verkauf von Steuerzeichen (Vordrucken und Stempelmarken) zur Entrichtung der Reichs. 
stempelabgabe# und über Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge im Rechnungsjahr 191 
Anlage 7 des Musters IV 
  
zu den Abrechnungsbestimmungen. 
  
  
Wertbetrag der Steuerzeichen für 
  
Kauf- 
und sonstige Fracht- 
Anschaffungs-J urkunden 
geschäfte 
4# A. 
Personen- 
fahrkarten 
Schecks 
Erlaubnis-= 
karten 
(Steuerkarten) 
für Kraft- 
fahrzeuge 
Stück 
  
Bestand an Steuerzeichen am Schlusse des Rech- 
nungsjahrs 19. · 
Im Rechnungsjahr 191. 
druckerei bezogen. 
sind von der geie 
zusammen 1 und 2. 
Dagegen sind: 
a) als Ersatz für verdorbene Steuerzeichen 
frei verabfolgt (§ 128 der Ausführungs- 
bestimmungen) 
und nach Vernichtung in Abgang gestellt 
zusammen 3 
Bleibt am Schlusse des Rechnungsjahrs 191 
Bestand am Schlusse des Nechnumgsjahrs 191 
Mithin Einnahme . 
Hierzu treten 
a) die Einnahmen ohne Verwendung von 
Steuerzeichen 
b) die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit 
sie nicht zum Ankauf von Steuerzeichen 
verwendet sind ....... 
QUIOTPP 
Dagegen gehen ab — 
Herauszahlungen usw. 
Bleibt Einnahme des Rechnungsjahrs 191 . 
  
  
  
  
b) bei den Zoll- und Steuerstellen verdorben 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
lbereinstimmend 
mit Sp. 3 der Ein- 
  
nahmeübersicht. 
Die Richtigkeit der Nachweisung wird auf Grund der vestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden, 
der Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften Vernichtungsverhandlungen bescheinigt. 
, den 
191. 
Direktion. 
60
	        
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