Bundesstaat:
Direktiobehörde:
391
nUachmeisung
über den Verkauf von Steuerzeichen (Vordrucken und Stempelmarken) zur Entrichtung der Reichs.
stempelabgabe# und über Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge im Rechnungsjahr 191
Anlage 7 des Musters IV
zu den Abrechnungsbestimmungen.
Wertbetrag der Steuerzeichen für
Kauf-
und sonstige Fracht-
Anschaffungs-J urkunden
geschäfte
4# A.
Personen-
fahrkarten
Schecks
Erlaubnis-=
karten
(Steuerkarten)
für Kraft-
fahrzeuge
Stück
Bestand an Steuerzeichen am Schlusse des Rech-
nungsjahrs 19. ·
Im Rechnungsjahr 191.
druckerei bezogen.
sind von der geie
zusammen 1 und 2.
Dagegen sind:
a) als Ersatz für verdorbene Steuerzeichen
frei verabfolgt (§ 128 der Ausführungs-
bestimmungen)
und nach Vernichtung in Abgang gestellt
zusammen 3
Bleibt am Schlusse des Rechnungsjahrs 191
Bestand am Schlusse des Nechnumgsjahrs 191
Mithin Einnahme .
Hierzu treten
a) die Einnahmen ohne Verwendung von
Steuerzeichen
b) die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit
sie nicht zum Ankauf von Steuerzeichen
verwendet sind .......
QUIOTPP
Dagegen gehen ab —
Herauszahlungen usw.
Bleibt Einnahme des Rechnungsjahrs 191 .
b) bei den Zoll- und Steuerstellen verdorben
lbereinstimmend
mit Sp. 3 der Ein-
nahmeübersicht.
Die Richtigkeit der Nachweisung wird auf Grund der vestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden,
der Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften Vernichtungsverhandlungen bescheinigt.
, den
191.
Direktion.
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