Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Direktivbezirk Muster 10. 
(§F 3 der Bestimmungen über 
die Branntweinstatistik.) 
  
Betriebsjahr 19 
Lagerung und NReinigung von Branntwein unter amtlicher 
Uberwachung. 
Anleitung zum Gebrauche. 
Die Alkoholmengen sind in vollen Hektolitern anzugeben. Überschießende Mengen von weniger als 50 Liter 
sind bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber sind als ein volles Hektoliter 
anzunehmen. Bei der Abrundung ist darauf zu achten, daß die Angaben in Spalte 6 mit den abgerundeten wirklichen 
Beständen übereinstimmen; zu diesem Zwecke find daher gegebenenfalls die Mengen in den Spalten 4 und 5, soweit als 
erforderlich ist, abweichend von der Regel abzurunden.