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1248 17. Septbr. Lyon. Innocenz IV., an den Erzbischof von Preußen,
erlanbt, daß jeder der drei Preußischen Bischöse
zu seinem Unterhalt noch ein kirchliches Lehen
annehme. C. d. Pr. I. 76.
Innocenz IV. dispensirt auf Bitten Alberts Solche,
welche sonst zu Bischöfen geeignet wären, von
dem Hindemiß mangelhafter Geburt. C. d. Pr.
I. 77.
21. Novbr. bei der Jakob von Lüttich, A. Legat, thut kund, daß und
Schmieds-=insel.
24. Novbr.
unter welchen Bedingungen er die Vereinbarung
Swantopolks mit dem Orden bewirkt habe. Acta
B. II. 714. N. Cod. Pom. d. I. 391. Luk.
Dav. III. 117. Dogiel. IV. 22.
Heinrich von Wida und Herzog Swantopolk erklären,
daß und unter welchen Bedingungen der
räpstliche Legat ihre Vereinbarung bewirkt, und
daß sie dieselbe beschworen haben. N. Cod. Pom.
d. I. 392. Dreger n. 184.
Exzbischof Albert von Preußen ermennt als Apostolischer
Legat den Predigerbruder Ernst und den
Weltgeistlichen Heinrich zu Bischöfen von Pomesanien
und von Ermland.
8. Dechr. Thorn. Jakob v. L., Ap. Legat, spricht über Swantopolk,
der seinen Brüdern ihr Land und Recht vorenthalte,
den Bann. N. C. Pom. d. I. u. 394.
Die Bischöse Michael von Cujavien und Heidenrich
von Kulm bezeugen, daß Swantopolk wegen seines
Verhaltens im Streite mit seinen Brüdern
von dem Ap. Legaten J. v. L. für contumazr
erklärt worden sei. N. C. Pom. d. 1. 395.
Cod. d. Pr. I. 78.
1219 10. Jan. (in Preuß.) Albert. Erzb. und Ap. Legat in Preußen,
7. Februar. Christburg.
erklärt, daß er die Rechtsgültigkeit der auf päpst.
lichen Bullen beruhenden Stellung des Deutschen
Ordens in Preußen nicht ferner ansechten wolle,
wogegen der Orden ihm in gewissen Fristen 300
Mark Silber zu zahlen versprochen habe. Baczko,
I. 259. — Urk. 31.
Die Ncophyten Pomesaniens, Ermlan
ds und Natangensunterwerfensich,
durch Vermittlung des päpstlichen Legaten
Jakob von Lüttich, gegen ums#assende
Zugeständnisse und Privi-