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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung der
Stellen, welche vorzugsweise
mit Militäranwärtern usw.
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter usw.
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behärde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
1. Braunschweigische Landeseisen-
bahn (für die braunschweigischen
Strecken).
2. Braunschweig-Schöninger Eisen-
bahn (für die braunschweigischen
Strecken).
3. Gernrode - Harzgeroder Eisen-
bahn (braunschweigischer Teil).
4. Halberstadt-Blankenburger
Eisenbahn (für die braunschwei-
gischen Strecken).
5. Nordhausen-Wernigeroder
Eisenbahn (für die braunschwei-
gische Strecke).
6. Oschersleben-Schöninger
Eisenbahn (für die braunschwei-
gische Strecke).
7. Vorwohle-Emmerthaler Eisen-.
bahn (für die braunschweigische
Strecke).
8. Südharz-Eisenbahn (Walken-
ried- Braunlage,
Tanne).
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
40 Jahre.
40
40
40
40
40
40
X. Derzogtum Braunschweig.
Direktion der Braunschwei-
gischen Landeseisenbahn-
gesellschaft in Braun-
schweig.
Vorstand der Braunschweig W
Schöninger Eisenbahn=
Aleengesellschaft in Braun-
schweig, Geysostraße 15.
Direktion der Gernrode-Harz.
geroder Eisenbahngesellschaft
in Gernrode (Harz).
Direktion der Halberstadt-
Blankenburger Eisenbahn-
zesellschaft in Blanken-
urg (Harz).
Direktion der Nordhausen-
Wernigeroder Eisenbahn-
gesellschaft in Nordhausen.
Vorstand der Oschersleben-
Schöninger Eisenbahnge-
sellschaft in Oschersleben.
Direktion der Vorwohle-
Emmerthaler Eisenbahn-
gesellschaft in Eschershausen.
Betriebsverwaltung der Süd-
harz -Eisenbahn in Berlin,
SWII, Großbeerenstr. 8/89.
Die Anstellung er-
folgt nach den relchs-
und landesrecht-
lichen Bestimmun-
gen, die jeweilig für
die Besetzung der
mittleren, Kanzlei-
und Unterbeamten-
stellen mit Miülitaran-=
wärtern usw. gelten.
ie zu 1.
Bei der Besetzung sind
die für den preußi-
schen Staatseisen-
bahndienst in dieser
Beziehung, insbe-
sondere bezüglich der
Ermittelung der Mi-
litäranwärter usw.
bestehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu bringen.
Bei Besetzung der
unteren Beamten-
stellen des statio-
nären Dienstes soll
innerhalb des
braunschweigi-
schen Gebieis bei
gleicher Befähigung
den Stellenanwär-
terubraunschwei-
gischer Staatsange-
hörigkeit vor allen
übrigen der Vorzug
gegeben werden.
Wie zu 1.
Zu 5—6:
Bei der Besetzung sind
die für den preußi-
schen Staatseisen-
bahndienst in dieser
Beziehung, insbe-
sondere bezüglich der
Ermittelung der Mi-
litäranwärter usw
bestehenden Vor-
schriften zur Anwen-
dung zu bringen.
Bei gleicher Befähi-
gung der Bewerber
soll innerbalb des
braunschweigi-
schen Gebiets den
Stellenanwärtern
braunschweigi-
scher Staatsange-
hörigkeit vor allen
übrigen der Vorzug
gegeben werden.
Wie zu 1.
Wie zu 1.