Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

Sodann werden 10 ccm einer zehnfach stärker verdünnten Tanninlösung (1 ccm der im Abs. 1 
bezeichneten Lösung zu 100 ccm aufgefüllt) mit 1 ccm der Gelatinelösung vermischt. Dabei soll noch 
eine deutliche Opalescenz auftreten. 
Demnächst werden 0,5 ccm der Tanninlösung (Abs. 1) mit 9,5 ccm Wasser und 1 ccm einer 
¼ vom Hundert haltenden wässerigen Eisenchloridlösung versetzt. Dabei soll eine tiefschwarze Färbung 
auftreten; auch soll sich allmählich ein tiefschwarzer Niederschlag abscheiden. 
Nachdem man hierauf 10 ccm der zehnfach stärker verdünnten Lösung (0,5 ccm der Tannin- 
lösung (Abs. 1) zu 100 ccm aufgefüllt) mit 1 ccm der Eisenchloridlösung versetzt hat, soll beim Be- 
trachten der Flüssigkeit gegen eine weiße Unterlage noch eine deutliche schwärzlich blaue Färbung wahr- 
nehmbar sein. 
, Abs. 4 der Anleitung zur Untersuchung des Kupfervitriols findet auf Tannin entsprechende 
Anwendung. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
 — 
Königreich Preußen. 
Das Zollamt II Kalö im Bezirke des Hauptzollamts Hadersleben, das Zollamt II Osche im 
Bezirke des Hauptzollamts Konitz und die mit dem Zollamt I Torgau a. Hafen verbundene Zucker— 
steuerstelle im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg sind aufgehoben worden. 
Es ist erteilt: 
dem Zollamt 1 Bitterfeld im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Er— 
ledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über Maschinen der Nummer 906 des Zolltarifs 
und Maschinenteile, die für die Maschinenfabrik von M. Martin in Bitterfeld im Ausbesserungsverkehr 
oder als Rückwaren eingehen oder im Ausbesserungsverkehr wieder ausgeführt werden; . 
dem Zollamt I Bünde im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Zigarren und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über un- 
bearbeitete oder nur gegorene Tabakblätter; , 
dem Zollamt lI Darkehmen im Bezirke des  Hauptzollamts Gumbinnen die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Malzgerste; 
dem Zollamt 1 Delitzsch im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter für den Tabakhändler Winkler; 
dem Hauptzollamt Glogau die Befugnis zur Abfertigung der mit Begleitschein unter Eisen- 
bahnwagenverschluß eingehenden Weinsendungen; - 
dem Zollamt l Grünberg i.Schl. im Bezirke des Haupfzollamts Sagan die Befugnis zur  
Erledigung von Begleitzetteln; 
dem Zollamt 1 Habelschwerdt im Bezirke des Hauptzollamts Mittelwalde die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter; 
dem Zollamt 1 Hirschberg im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Zollbegleitscheinen II über Wein; 
dem Zollamt 1 Homburg v. d. H. im Bezirke des Hauptzollamts Wiesbaden die unbeschränkte 
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I; 
dem Zollamt I Kosten im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die unbeschränkte Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter; « 
dem Zollamt II Krumknie im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Roggen, Weizen und Hafer zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; 
dem Zollamt 1 Leobschütz im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O.) S. die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II 
über Wein und zur Abfertigung der mit Begleitschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden 
Weinsendungen; · 
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