Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

— 664 — 
zu erfolgen unter näherer Angabe in den Spalten 4 oder 10, z. B. für Abteilung 1. „in der Fabrik hergestellt“ oder 
„von den Heimarbeitern abgeliefert, Heimarbeitsbuch Nr. 6 bis 10“, für Abteilung 2: „verkauft“ oder „an das Hauptlager 
in Leipzig versandt“". Aus dem Ausland oder aus anderen Betrieben bezogene Zigarettenhülsen und Zigarettenblättchen 
sind alsbald nach ihrem Eingang mit besonderer Eintragung in Abteilung 1 in Zugang zu stellen. Zigarettenhülsen und 
Zigarettenblättchen, die gemäß §§ 27 bis 30 unversteuert entfernt werden sollen, sind spätestens bei der Entfernung in 
Abteilung 1 nachzuweisen. 
4. In Abteilung 3 (Spalten 13 bis 18) ist jeder Abgang an unversteuerten Zigarettenhülsen und Sblättchen 
sofort und einzeln einzutragen, unter Angabe der Art des Abganges und Bezeichnung des weiteren Nachweises über den 
Verbleib der entfernten Erzeugnisse, z. B.: „ausgeführt (Spalte 15), Begl.-Ausf.-B. (Begleitschein-Ausfertigungsbuch) 
Nr. 5 (Spalte 16)“), oder: „an die Zigarettenfabrik Manoli in Berlin abgegeben (Spalte 15), Anmeldung vom 10/11. 
12 (Spalte 16)7. 
5. Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnen der Spalten 5, 6, 11, 12, 17 und 18 
abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsummen der Spalten 11, 12, 17 und 18 von der Schlußsumme der Spalten 
5, 6 der Bestand zu berechnen. Dieser Bestand ist in das Betriebsbuch für das nächste Rechnungsjahr vorzutragen. Das 
abgeschlossene Buch ist innerhalb 14 Tagen der Steuerstelle einzureichen. 
6. Bei Bestandsaufnahmen innerhalb des Rechnungsjahrs ist das Betriebsbuch zwar in den Spalten 5, 6, 11, 
12, 17 und 18 aufzurechnen, der Bestand aber nicht im Betriebsbuch selbst, sondern in der aufzunehmenden Verhandlung 
in der unter Ziffer 5 bezeichneten Weise zu berechnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.