Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

  
  
  
  
  
                                                     —142 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 a. — 
Der volle Fahrpreis wurde einschließlich Die erstattungsfähige Stempelabgabe 
Lau-= des Fahrkartenstempels zurückgewährt beträgt 
fende zu folgenden versteuerten Fahrkarten: 9 
. » Bemerkungen. 
Num-Es find unabgesetzt geblieben die fol-r Steuersatz 
mer genden, zu einer späteren Verwendung im 1 im 
ingeeignesen wefsueren Fabrkarten: einzelnen 6 ganzen 
ahr= Fahrpreis 
Sorte klasse." etückahl rf.f 4 
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Zusammen 
Die Richtigkeit bescheinigt 
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(Firma).......;......».........................................., 
(Unterschrift) 
Festsetzung des zu erstattenden Stempelbetrags. 
Die vorstehende Nachweisung ist rechnerisch und nach den vorgelegten Belegen geprüft worden. Der erstattungs- 
fähige Betrag wird danach festgestellvd . A Pf. in Wortten. 
(Amtsbezeichnung) 
(Amtsstempelabdruck.) 
(Unterschrift).