Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Muster 33. 
(Ausführungsbestimmungen § 201.) 
  
Anmeldungen, auf Grund welcher die Entrichtung eines später fällig werdenden Reichs- 
stempelbetrags zu überwachen ist. 
Dieses Buch enthält Blätter, Geführt von 
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(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. Dieses Buch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle. 
2. Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Rechnungsjahre mit Eins. 
3. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fort— 
laufenden Blattzahlen handelt. 
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