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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt bes Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. Januar 1912. Nr. 1.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Anordnung des Reichs- Veränderungen in dem Stande und den Befug-
kanzlers, betreffend die Ausgabe kleiner Aktien in den nissen der Zoll= und Steuerstellen
Konsulargerichtsbezirken in China und im Schutz-
gebiete Kiautschou: — Ernennungen: — Bestellung; Abstempelung der Karten zum „Pit“= und Bull
2 Erequaturerteilungen Seite 1 and Bear“ Spiel und einer Wheat- Karte.
Zoll= und Steuerwesen: Zulassung eines zollfreien Ver-
edelungsverkehrs mit ausländischen gebrauchten eisernen 3. Polizeiwesen Ausweisung von Ausländern aus dem
Wagenradreisen 2 Reichsgebiete.
1. Konsulatwesen.
Anordnung des Reichskanzlers,
betreffend die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichtsbezirken in China und
im Schutzgebiete Kiautschou. Vom 30. Dezember 1911.
Auf Grund der Artikel 1, 2 des Gesetzes über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsular-
gerichtsbezirken in China und im Schutzgebiete Riautschou vom 23. Dezember 1911 (Reichs-Gesetzbl.
S. 1135) wird folgendes bestimmt:
§ 1.
In den Konsulargerichtsbezirken in China und im Schutzgebiete Riautschou dürfen Aktien und
Interimsscheine von Aktiengesellschaften, die dort ihren Sitz haben, auf einen Betrag von weniger als
eintausend, jedoch nicht von weniger als zweihundert Mark oder auf einen entsprechenden Betrag in
einer anderen Währung gestellt werden.
§ 2.
Für die Umrechnung in die im § 1 vorgesehene andere Währung werden bis auf weiteres
folgende Durchschnittskurse festgesetzt:
1 mexikanischer Dollar
1 Schanghai-Tael
2 Mark,
2,70 Mark.