Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

                       3.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

                                     Bekanntmachung

zur  Ausführung  der  Verordnung  vom  8.  September  1910,  betreffend  die  Tagegelder,
die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Reichsbeamten  (Reichs-Gesetzbl.  S.  993).

 

Das  am  23.  Juli  1910  im  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  416  veröffentlichte
Verzeichnis  der  unter  die  Nummern  III  bis  VII  des  §  1  und  die  Nummern  II  bis  VII  des  §  17  der
Verordnung  vom  8.  September  1910  fallenden  Reichsbeamten  wird,  wie  folgt,  mit  der  Maßgabe  abgeändert,
  daß  dieser  Nachtrag  mit  dem  Tage  der  Veröffentlichung  in  Kraft  tritt:

                         Verzeichnis  der  Reichsbeamten.                                      § 17
§ 1
der  Verordnung  über  die  Tagegelder,  die  Enhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Reichsbeamten
in  der  Fassung  vom  8.  September  1910.

Klasse  IV.  Klasse  III.
Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.  Mitglieder  der  höheren  Reichsbehörden.

                                   F.  Reichsschatzamt.
In  der  ersten  Zeile  ist  das  Wort:  „Ständiger“  durch  „Ständige“  zu  ersetzen.

                          H.  Post=  und  Telegraphenverwaltung.

In  der  ersten  Zeile  sind  die  Worte:  „Ständige  Hilfsarbeiter  der  Zentralbehörde“  durch:
„Ständige  Hilfsarbeiter    "  Reichs- Postamt  "  «
Bautechnischer  ter  im  Reichs-Postamt“

zu  ersetzen.
Klasse  IV.

                        Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.

                                      A.  Reichstag.

Auf  Seite  420  in  der  letzten  Zeile  ist  statt:  „Registratoren  und  Kalkulatoren“  zu  setzen:
„Sekretäre,  Kalkulatoren  sowie  Registratoren“".  ·

                             D.  Reichsamt  des  Innern.

der  3  In  Zeile  20  und  21  treten  hinzu:  „Regierungsbaumeister"“,  und  zwar  an  den  Beginn
der  Zeilen.
In  der  fünftletzten  Zeile  ist  statt:  „Assessoren
im  Reichsamt  des  Innern“  zu  setzen:  „Assessoren
im  Geschäftsbereich  des  Reichsamts  des  Innern“.
In  den  vier  letzten  Zeilen  ist  statt:  „Die  in
den  dem  Reichsamt  des  Innern  nachgeordneten
Behörden  beschäftigten  kommissarischen  Hilfsarbeiter
  in  Stellen  von  Mitgliedern  oder  Ständigen
  Mitarbeitern“  zu  setzen:  „Die  in  dem
Geschäftsbereich  des  Reichsamts  des  Innern

 

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