2. Versicherungswesen.
Brkunnimuchung,
Landesbehörde.
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 18. September 1911 bestimme ich auf Grund
des § 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landes-
regierungen, daß bis auf weiteres die Familienversicherungskasse des Pfarrvereins für das Königreich
Sachsen, obgleich sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Sachsen hinaus erstreckt,
durch die Königlich Sächsische Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Berlin, den 17. Januar 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
3. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
.
Rame und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die datem
" · · Ausweisung -..,.
der Bestrafung. Ausweisungs-
2 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. g
1 August Fassalter, geboren am 12. August 1880 zu Stainz, versuchter schwerer] Stadtmagistrat Strau-10. November
Schäffler, Bezirk Deutsch Landsberg, Steier= Diebstahl in zweis bing, Bayern, 1911.
mark, ortsangehörig zu Hitzendorf, Fällen (I Jahr 3 Mo-
Bezirk Graz, Steiermark, öster-= nate Zuchthaus, laut
rkeichischer Staatsangehöriger, Erkenntnis vom 6
. Oktober 19100, v *-
2 Franz Kohl, Glas-geboren am 22. Juli 1878 zu Böh= schwerer Diebstahl Stadtmagistrat Strau-'15. Dezember
polierer, misch Neuhäusel, ortsangehörig zu im Rückfall, Wider= bing, Bayern, 1911.
Böhmischdorf, Bezirk Tachau, Böh-
men, österreichischer Staatsange-
#höriger,
l
stand, Betteln, Land-
streichen, verbotene
Waffenführung und
Angabe eines fal-
schen Namens (6“
Jahre Zuchthaus,
58 Tage Haft, laut
Erkenntnis vom 23.
Dezember 1905),