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2. Allgemeine Verwaltungssachen.
Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, vom
22. Januar 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) ist an Stelle des mit anderweiten Diensten betrauten vor-
tragenden Rats im Reichsschatzamt, Kaiserlichen Geheimen Ober-Regierungsrats Dombois, der vor-
tragende Rat im Reichsschatzamt, Kaiserliche Geheime Ober-Regierungsrat Freiwald, zum Kurator
des Reichskriegsschatzes bestellt worden.
3. Mediziunal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrat
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I und lla zum Vieh-
seuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn vom 25. Januar 1905
(Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: ss
Anlage I.
XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Radziechöw.“
· Anlagen-h
XLI. Sechstes Sperrgebiet in Galizien.
Hinzuzusetzen:
„vBezirkshauptmannschaft Radziechöw.“
Berlin, den 23. April 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieres.
4. Zoll= und Steuerweseu.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 1911 einer Verlegung der Zollgrenze an der
Geeste gegen das Geestemünder Zollausschlußgebiet wegen Umgestaltung und Erweiterung der Aulege-
einrichtung für den Fährbetrieb zwischen Geestemünde und dem oldenburgischen Ufer zugestimmt. Die
Verlegung ist am 1. März 1912 in Kraft getreten. Die Zollgrenze gegen das Geestemünder Zoll-
ausschlußgebiet hat nunmehr folgenden Lauf:
Im Anschluß an die gegenwärtige, an der Westseite des Fußwegs von der Deich-
straße nach dem Anleger für die Nordenhamer Dampffähre entlang führende Zollgrenze
biegt die neue Grenze etwa 6 m vor der Mündung des Fußwegs auf den Kahndamm
(Ladestraße) am Geesteufer neben dem alten Fährhaus in nordwestlicher Richtung ab, läuft
in einer Entfernung von 6 Metern etwas nach links abbiegend etwa 26 m in gerader Linie
in westlicher Richtung neben der Ladestraße weiter und wendet sich dann im rechten Winkel
nach Norden der Geeste zu, überschreitet diese westlich von dem neuen Anleger der Weser-
fähre in fast gerader Linie und vereinigt sich mit der bestehenden Zollgrenze in Bremerhaven.