Zu Anlage A.
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Staat:...........-.......... Vierteljahr19...........-...
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Ober- Gemeinden Ge. [GemeindenGe= Gemeinden Ge-Gemeinden Ge- Gehöften befunden b d
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· (Sp. 6) 7
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2— 1 2 8 4 5 6 7 8 9 10 11 12 18 14 3) 15 16 3 17 18
5P
kr anken, seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Tiere aufzuführen.
!) Die Zahl anderer Einhufer ist in die Zahl der Pferde einzurechnen und anmerkungsweise zu den einzelnen Spalten kenntlich zu machen.
Rotzfälle bei anderen Tieren (Menagerietieren usw.) sind nur anmerkungsweise anzugeben. « · .
.s)DieZahlderTiere,dieinseuchenfreienGehöftenwegenSeuchen-oderAnsteckungsverdachtsgetötetundrotzfreibefimdenworden
find, ist nur anmerkungsweise anzugeben. · -
9 Unter den getöteten Tieren (Sp. 14 bis 17) sind sämtliche auf polizeiliche Anordnung oder auf Veranlassung des Besitzers getöteten rotz-